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2014-03-12 10:39:00
NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm "Meisterlich ausgestattet"
Niederösterreich

Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung

Berechtigter Personenkreis:

  1. österreichische StaatsbürgerInnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
  2. Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
  3. Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
  4. österreichischen StaatsbürgerInnen sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

Förderbarer Personenkreis:

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z. B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)
  • Nicht gefördert werden:
    • Personen, die beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind und/oder Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder Arbeitslosen-versicherungsgesetz beziehen
    • Öffentlich Bedienstete (ausgenommen handwerkliche Verwendung)
    • Personen, die einen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Anspruch auf Kostenübernahme für die im betrieblichen Interesse absolvierte Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber haben
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Vorlage des Meisterbriefes erforderlich.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze von 4.400,00 EUR nicht überschreiten.
  • Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

maximal 100 % bis zu einem Betrag von höchstens 400,00 EUR

Eine Förderung erfolgt nur von persönlich entstandenen Kosten abzüglich der vom Dienstgeber übernommenen Kosten oder sonstigen Zuschüssen.

NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung muß spätestens drei Monate nach Ausstelunng des Meisterbriefes mittels Online-Formular erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

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