Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung
Berechtigter Personenkreis:
Förderbarer Personenkreis:
maximal 100 % bis zu einem Betrag von höchstens 400,00 EUR
Eine Förderung erfolgt nur von persönlich entstandenen Kosten abzüglich der vom Dienstgeber übernommenen Kosten oder sonstigen Zuschüssen.
NÖ LandesregierungAbteilung ArbeitsmarktLandhausplatz 13109 St. PöltenTel.: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)Fax: 02742/9005-13777E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: http://www.noe.gv.at
Die Antragstellung muß spätestens drei Monate nach Ausstelunng des Meisterbriefes mittels Online-Formular erfolgen.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.