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Weiterbildungsscheck – Förderung von BMK und BMWA
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Berufliche Weiterbildungen zum Kompetenzaufbau der MitarbeiterInnen

Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, die sich nicht auf Landwirtschaft- und Fischereiprodukte spezialisieren

Die geplante Weiterbildung darf max. 18 Monate dauern.

Nicht rückahlbare Zuschüsse

maximal 5.000,00 EUR bzw. maximal 80 % der externen Weiterbildungskosten

Förderungsträger:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Abwicklung:
FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1 
1090 Wien 
Tel.: (0)5 7755-0 
Fax: (0)5 7755-97900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ffg.at

Laufende Antragstellung ist möglich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose