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NÖ Sozialstipendien (Überblick)
Niederösterreich
  • Schulbesuch ordentlicher SchülerInnen mit günstigem Schulerfolg aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung
  • Studium ordentlicher StudentInnen mit günstigem Studienerfolg durch das NÖ Landesstipendium, diverse NÖ Stipendienstiftungen sowie das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen

Bedürftige Ordentliche SchülerInnen und Ordentliche StudentInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und günstigem Schul-/ bzw. Studienerfolg höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder inländischen Universität oder Fachhochschule

Es gelten je nach Stipendium unterschiedliche Voraussetzungen:

NÖ Landesstipendium:

  • ordentliches Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule sein
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • günstiger Studienerfolg
  • Bedürftigkeit, d. h. das Familieneinkommen (NETTO) muss unter den folgenden Grenzen liegen: z. B. für eine Person 1.100,00 EUR, zwei Personen 1.850,00 EUR, drei Personen 2.600,00 EUR, für jede weitere Person 750,00 EUR.

NÖ Stipendienstiftungen (Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech'schen Stipendienstiftung):

Gemeinsame Voraussetzung für ALLE Stifitungen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • günstiger Schul-/Studienerfolg
    • a) SchülerInnen: Bezug einer Schulbeihilfe, sonst: Im ersten Schuljahr: Aufnahme in die Schule; Nach dem ersten Schuljahr: Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe)
    • b) StudentInnen: Bezug einer Studienbeihilfe, sonst:
      ba) StudentInnen an Pädagogischen Hochschulen und  Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik: Im ersten Studienjahr: Aufnahme zum Studium; Nach dem ersten Studienjahr: Mindestens 30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern
      bb) StudentInnen an Universitäten und Fachhochschulen: Im ersten Studienjahr: Zulassung zum Studium; Nach dem ersten Studienjahr: Bei Bachelor-/Diplomstudium durchschnittlich mindestens 30 ECTSPunkte oder  durchschnittlich mindestens 14 Semesterstunden pro Studienjahr; Bei Masterstudium durchschnittlich mindestens 20 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens zehn Semesterstunden pro Studienjahr; Bei Doktoratsstudium durchschnittlich mindestens 12 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens sechs Semesterstunden pro Studienjahr
      bc) StudentInnen an Privatuniversitäten und Musikkonservatorien: Im ersten Studienjahr: Aufnahme zum Studium;
      Nach dem ersten Studienjahr: Mindestens 30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern
  • Bedürftigkeit: Bezug einer Schul-/Studienbeihilfe, sonst: Monatliche Pro-Kopf-Einkünfte (Steuerpflichtiges monatliches Pro-KopfEinkommen abzüglich Lohn-/ Einkommensteuer und nicht steuerpflichtige monatliche Pro-Kopf-Einkünfte) des  Vorjahres bis 750,00 EUR

Allgemeine Stipendienstiftung NÖ:

  • Ordentliche/r Schüler/In oder ordentliche/r StudentIn
  • Hauptwohnsitz NÖ (SchülerIn) bzw. NÖ oder Wien (StudentIn)
  • Besuch österreichischer
    • öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
    • Fakultäten für Maschinenbau, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen an Technischen (Privat-)Universitäten

Michael von Zoller-Stiftung:

  • Ordentliche/r Schüler/In oder ordentliche/r StudentIn
  • a) in Tirol bzw. Südtirol Geborene mit Hauptwohnsitz in Tirol bzw. Südtirol zum Zeitpunkt der Geburt oder b) Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder 1070 Wien oder c) Verwandte des Stifters oder d) dessen Namensträge
  • Besuch österreichischer
    • öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss
    • Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen für Soziale Arbeit

Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich:

  • Ordentliche/r SchülerIn oder ordentliche/r StudentIn
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Besuch österreichischer
    • öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter höherer Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
    • Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen, Musikkonservatorien

Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung:

  • Ordentliche/r StudentIn
  • Hauptwohnsitz in Österreich
    Besuch der Montanuniversität Leoben

Ergänzend zu anderen Stipendien kann aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich ein Windhag-Stipendium II für besondere Studienleistungen beantragt werden.

Windhag-Stipendium II:

  • ordentliche/r StudentIn
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Besuch österreichischer
    • Pädagogischer Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
    • (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen, Musikkonservatorien
  • besondere Studienleistung: wie z. B.: Diplomarbeit oder Diplomprüfungszeugnis, Masterarbeit oder Maserprüfungszeugnis, Abschlusszeugnis des Doktorratsstudiums oder Dissertation mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Ein Windhag-Stipendium II kann pro Person nur einmal gewährt werden.

Stipendium

250,00 EUR

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-1355
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noel.gv.at

Einreichfrist: 15.09. bis 15.05. des laufenden Schul- bzw. Studienjahres

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende