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NÖ Landesstipendium
Niederösterreich
Studium ordentlicher Studierender mit günstigem Studienerfolg an einer österreichischen Unversität oder Fachhochschule
ordentliche/r Studierende/r mit günstigem Studienerfolg an einer österreichischen Unversität oder Fachhochschule
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- günstiger Studienerfolg
- soziale Bedürftigkeit, d. h. das Familieneinkommen (NETTO) muss unter den folgenden Grenzen liegen: z. B. für eine Person 1.100,00 EUR, zwei Personen 1.850,00 EUR, drei Personen 2.600,00 EUR, für jede weitere Person 750,00 EUR.
- Zulassung zum Studium (1. Studienjahr) oder günstiger Studienerfolg (nach dem 1. Studienjahr), der jedenfalls vorliegt, wenn die/der Studierende beim Bachelor-/Diplomstudium mindestens 30 ECTS-Punkte oder mindestens 14 Semesterstunden pro Studienjahr oder beim Masterstudium mindestens 20 ECTS-Punkte oder mindestens zehn Semesterstunden pro Studienjahr nachweisen kann
- Absolvierung eines Bachelorstudiums oder eines vergleichbaren Studiums mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder daran anschließend eines Masterstudiums oder eines vergleichbares Studiums mit mindestens 120 ECTS-Punkten
- die/der Studierende/r hat kein Stipendium aus einer der folgenden Stiftungen erhalten:
- Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich
- Michael von Zoller-Stiftung
- Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich
- Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung
- Rosalia Czech`sche Stipendienstiftung
Stipendium
250,00 EUR
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-1355
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noel.gv.at
Einreichfrist: 15.09. bis 15.05. des laufenden Schul- bzw. Studienjahres
Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende