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Sonderprogramm "Bildungskarenz plus" Land Tirol
Tirol
  • Es werden die dem Unternehmen entstehenden Aus- bzw. Weiterbildungskosten für die/den sich in Bildungsteilzeit/-karenz befindende/n ArbeitnehmerInnen gefördert.
  • Förderbar sind die reinen Schulungskosten einschließlich der Prüfungsgebühren, sofern diese vom Bildungsträger als Teil der Schulungskosten in Rechnung gestellt werden.
  • Nicht förderbar sind Reisekosten, Diäten und öffentliche Steuern, Abgaben und Gebühren.

Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Zweigniederlassung in Tirol, deren ArbeitnehmerInnen die Bildungsteilzeit/-karenz in Anspruch nimmt/nehmen.

  • Es werden Bildungsmaßnahmen gefördert, für die das Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
  • Bildungsmaßnahmen müssen bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • Die Bildungsmaßnahme kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, sofern ein anerkannter Bildungsträger mit der Durchführung betraut ist.
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei Bildungskarenz mindestens 20 Wochenstunden, bei Bildungsteilzeit mindestens zehn Wochenstunden betragen oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung gleichzusetzen sein.
  • Die Bildungsmaßnahme darf höchstens zwölf Monate dauern.
  • Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit/-karenz durch den/die betroffene/n ArbeitnehmerInnen
  • mindestens 75 %ige Anwesenheit des/der betroffenen ArbeitnehmerInnen bei der zu fördernden Bildungsmaßnahme
  • erfolgreicher Abschluss der zu fördernden Bildungsmaßnahme durch den/die betroffenen ArbeitnehmerInnen.
  • Zusammenhang zwischen den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit/-karenz durch den/die betroffene/n ArbeitnehmerInnen
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 30.06.2021 begonnen werden.

nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss

  • 50 % der förderbaren Aus- bzw. Weiterbildungskosten, höchstens 3.000,00 EUR pro Arbeitnehmer/in, der/die eine förderbare Bildungsmaßnahme iin Anspruch nimmt.
  • Die Zahl der geförderten ArbeitnehmerInnen ist auf die Hälfte der Belegschaft, höchstens auf 30 Personen pro Unternehmen im Förderzeitraum beschränkt.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Manuel Kranebitter
Tel.: 0512/508-7874
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at

Förderanträge sind spätestens zwei Wochen nach Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes oder des Bildungsteilzeitgeldes durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.

Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.07.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2022.

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