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Ausbildungsbeihilfe des Sozialministeriumservice für Menschen mit Behinderung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Barrierefreie Schul- oder Berufsausbildung nach der 9. Schulstufe (Erstausbildung) durch finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes

Ausbildungen im Sinne dieser Richtlinie sind anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z. B. BMS, BHS, AHS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen (z. B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen).

Personen mit Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

  • Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes
  • Die/der FördernehmerIn bestätigt, keine direkt personenbezogene Förderung der Lohnkosten im Rahmen einer Einzelpersonenförderung (z. B. Land, AMS) oder einer Projektförderung zu erhalten. Gegebenenfalls ist die Art der Förderung anzugeben!
  • jährlicher Zuschuss maximal in Höhe der 36-fachen Ausgleichstaxe
  • bei Ausbildungen, die kürzer als sechs Monate pro Kalenderjahr dauern, Zuschuss maximal in Höhe der 18-fachen Ausgleichstaxe

Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at

Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.

Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0

Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Personen mit Behinderung, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende