Kosten für Ausbildungen, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.
Förderbar sind die reinen Schulungskosten einschließlich Prüfungsgebühren.
Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten, welches während der Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel ausbezahlt wird.
Hinweis: Personen, die eine Ausbildungsbeihilfe oder/und Bildungsgeld update erhalten, kann für diese Ausbildung keine Fachkräfteförderung zuerkannt werden.
Die Ausbildung darf frühestens am 01.01.2020 und spätestens am 31.12.2020 beginnen oder wieder aufgenommen wurden.
Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal 4.800,00 EUR.
Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung der Maßnahme ausbezahlt.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Petra Kaltenegger
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at
Anträge sind grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Gewährung des Fachkräftestipendiums elektronisch mittels online-Formular einzureichen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt mit 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2020.