Der Besuch von Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 1 Ziffer 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes, BGBL. 242/1962 in der geltenden Fassung BGBL. I Nr. 38/2015
- ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
- selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
- ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
- Nachweis eines vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
- Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
- Die Kursgebühr muss mindestens 180,00 EUR und darf maximal 6.000,00 EUR für die Basisförderung und muss mindestens 500,00 EUR und darf maximal 12.000,00 EUR für den Bildungsbonus betragen.
- Hinweis: Personen, die eine Fachkräfteförderung erhalten, kann für diese Ausbildung keine Schulkostenförderung zuerkannt werden.
Die Förderung beträgt
- 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
- 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Manuel Kranebitter
Tel.: 0512/508-7874
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Internet: http://www.tirol.gv.at
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels online-Formular einzubringen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.