Die Förderung richtet sich Sie richten sich nach dem monatlichen Netto-Einkommen der Antragstellerin/des Antragstellers:
Einkommensobergrenzen:
- Einkommensgrenze „I“: € 2.900,00
- Einkommensgrenze „II“: € 3.400,0
Die Förderung beträgt für Kurse, die ab 01.01.2025 beginnen
a. unterhalb der Einkommensgrenze „I“:
- 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
- 20% der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
- Der Förderbetrag von maximal 3.000,00 EUR pro FördernehmerIn kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
b. Zwischen Einkommensgrenze „I“ und Einkommensgrenze „II“:
- 20 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
- 10 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv ab- gelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
- Der Förderbetrag von maximal 1.800,00 EUR pro FördernehmerIn kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.