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2014-01-11 14:02:00
Sonderprogramm "Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen" Land Tirol
Tirol

Der Besuch von Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 1 Ziffer 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes, BGBL. 242/1962 in der geltenden Fassung BGBL. I Nr. 38/2015

  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
  • selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
  • ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
  • Nachweis eines vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
  • Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
  • Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Einkommen der antragstellenden Person des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt (z. B. eine Person 1.600,00 EUR, zwei Personen 2.200,00 EUR, drei Personen 2.700,00 EUR, jede weitere Person 500,00 EUR)
  • Die Kursgebühr muss mindestens 180,00 EUR und für Kurse mit Bildungsbonus mindestens 500,00 EUR betragen.

Hinweis: Für Personen, die eine Fachkräfteförderung erhalten, kann für diese Ausbildung keine Schulkostenförderung zuerkannt werden.

Die Förderung richtet sich Sie richten sich nach dem monatlichen Netto-Einkommen der Antragstellerin/des Antragstellers:
Einkommensobergrenzen:

  1. Einkommensgrenze „I“: € 2.900,00
  2. Einkommensgrenze „II“: € 3.400,0

Die Förderung beträgt für Kurse, die ab 01.01.2025 beginnen

a. unterhalb der Einkommensgrenze „I“:

  • 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
  • 20% der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
  • Der Förderbetrag von maximal 3.000,00 EUR pro FördernehmerIn kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

b. Zwischen Einkommensgrenze „I“ und Einkommensgrenze „II“:

  • 20 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
  • 10 % der nachgewiesenen und tatsächlich von der/vom FörderwerberIn bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv ab- gelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
  • Der Förderbetrag von maximal 1.800,00 EUR pro FördernehmerIn kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.tirol.gv.at
Kontakt:
Manuel Kranebitter
Tel.: 0512/508-7874

Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.

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