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2014-01-11 14:02:00
Sonderprogramm "Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen" Land Tirol
Tirol

Der Besuch von Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 1 Ziffer 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes, BGBL. 242/1962 in der geltenden Fassung BGBL. I Nr. 38/2015

  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
  • selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
  • ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
  • Nachweis eines vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
  • Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
  • Die Kursgebühr muss mindestens 180,00 EUR und für Kurse mit Bildungsbonus mindestens 500,00 EUR betragen.

Die Förderung beträgt

  • 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
  • 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.tirol.gv.at
Kontakt:
Manuel Kranebitter
Tel.: 0512/508-7874
Karin Seyrling
Tel.: 0512/508-7875

Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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