Der Besuch von Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 1 Ziffer 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes, BGBL. 242/1962 in der geltenden Fassung BGBL. I Nr. 38/2015
Die Förderung beträgt
Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung Gesellschaft und Arbeit Meinhardstraße 16 6020 InnsbruckTel.: 0512/508-7871Fax: 0512/508-747805E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: http://www.tirol.gv.atKontakt:Manuel KranebitterTel.: 0512/508-7874Karin SeyrlingTel.: 0512/508-7875
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.