Drucken
AMS – AQUA - Arbeitsplatznahe Qualifizierung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Praxisnahe und maßgeschneiderte Aus-und Weiterbildungen (z. B. Lehrabschluss) von arbeitslosen Personen mit Ausbildungsdefiziten, die überbetrieblich verwertbar sind und als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll erachtet werden.

AQUA besteht aus einer theoretischen Ausbildung (z. B. Kurs einer Bildungseinrichtung) und aus einer praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.

Die Förderdauer ist ausbildungsabhängig:

  • AQUA ohne Lehrabschluss-Prüfung: Die praktische Ausbildung darf höchstens doppelt so lange dauern wie die theoretische Ausbildung.
  • AQUA mit Lehrabschluss-Prüfung: Die praktische Ausbildung darf höchstens halb so lange dauern wie die normale Lehrzeit. Dabei werden anrechenbare Vorkenntnisse berücksichtigt.

Hinweis: AQUA und damit zusammenhängende Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Zudem sind die Voraussetzungen und Höhe einer Förderung nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

  • Arbeitslose Personen (älter als 18 Jahre) mit Ausbildungsdefiziten (z. B. keine abgeschlossene Ausbildung) und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikation erhalten die Möglichkeit einer praxisnahen Qualifizierung mit gesichertem Betriebseinstieg nach Abschluss der Ausbildung.
  • Unternehmen in Branchen mit Fachkräftemangel erhalten die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf ausbilden zu lassen.
  • Ausbildungsbetriebe, welche die/den Auszubildende/n nach AQUA in das vereinbarte Dienstverhältnis übernehmen
  • Hauptwohnsitz im betreffenden Budnesland (bei AQUA-Eintritt)
  • beim AMS als arbeitslos vorgemerkt (unabhängig, ob ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht)
  • während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im Ausbildungsunternehmen beschäftigt
  • konkreter individueller Bildungsbedarf und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung
  • schriftliche Vereinbarung mit dem Unternehmen, das die Person praktisch und arbeitsplatznah ausbildet
  • Vorliegen eines Bildungsplanes, in dem Dauer und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung festgelegt sind.
  • Die theoretische Ausbildung dauert mindestens 1/3 der Ausbildungszeit, die praktische Ausbildung höchstens 2/3.
  • Es handelt sich um eine zertifizierte Ausbildung, die überbetrieblich verwertbar ist und mehrheitlich in Österreich stattfindet.
  • Die Ausbildung dauert mindestens 13 Wochen à 16 Wochenstunden.
  • Die Theorie wird bei einem externen Schulungsunternehmen vermittelt.

Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung vom AMS

  • eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts: diese ist mindestens so hoch, wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge.
  • eine Beihilfe zu den Kurskosten
  • eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten
  • Zusätzlich übernimmt das AMS bis zu 100 % der Kursgebühren und Reisekosten – vorausgesetzt, die/der TeilnehmerIn kann diese Kosten belegen.

Förderdauer:

  • AQUA ohne Lehrabschluss-Prüfung: Die praktische Ausbildung darf höchstens doppelt so lange dauern wie die theoretische Ausbildung.
  • AQUA mit Lehrabschluss-Prüfung: Die praktische Ausbildung darf höchstens halb so lange dauern wie die normale Lehrzeit. Anrechenbare Vorkenntnisse werden berücksichtigt.

Die TeilnehmerInnen sind zudem für die Dauer der Ausbildung kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Das Ausbildungsunternehmen trägt die Aus- und Weiterbildungskosten.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrbetriebe