Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wird der Besuch von AK-gekennzeichneten EDV-Basiskursen, wie z. B. Word-, Power Point- oder Excel-Kurse mit Kursbeginn ab/nach dem 01.02.2019 gefördert.
Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:
- ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie DienstnehmerInnen oder Lehrlinge
- ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
- Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
- KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Auch Freie Dienstnehmer sind arbeiterkammerzugehörig
- Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Der Kurs muss zwischen 01.02.2019 und 31.12.2023 beginnen.
- Der Kurs muss erfolgreich abgeschlossen worden sein.
- Kurskosten sowie die zusätzlich angefallenen Prüfungsgebühren für den erstmaligen Antritt waren selbst (privat) zu tragen.
- Besuch von AK-gekennzeichneten EDV-Kursen mit Kursbeginn ab/nach dem 01.02.2019
- DienstnehmerInnen: 100 % der Kurskosten bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr
- Arbeitssuchende: 100 % der Kurskosten bis 220,00 EUR pro Kalenderjahr
Antragstellung AK-extra Digi-Bonus:
1) Den gewünschten AK-gekennzeichneten EDV Kurs auswählen.
2) Es gibt zwei Möglichkeiten, um den AK-extra Digi-Bonus geltend zu machen:
a) Entweder als Gutschein, mit dem in der niederösterreichischen Bildungseinrichtung, die mit der AK Niederösterreich kooperiert, bis zu Kursbeginn bezahlt werden kann. (Der Antrag muss spätestens sieben Tage vor Kursbeginn eingebracht werden.)
b) oder bis längstens sechs Monate nach Kursabschluss, als direkte Überweisung auf das angegebene Konto.
Zusätzlich können die Mitglieder für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD-, Programmiersprachenkurse oder dergleichen) eine Förderung über das neue AK-extra Digi-Konto beantragen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung.