Ordentliches Erststudium (Bachelor mit 180 ECTS-Punkten und darauf aufbauender Master mit 120 ECTS-Punkten) zur Höherqualifizierung von bereits in Unternehmen aktiven Fachkräften
Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert!
ArbeitsnehmerInnen, die ein ordentliches Erststudium (Bachelor mit 180 ECTS-Punkten und darauf aufbauender Master mit 120 ECTS-Punkten) absolvieren und bereits als Fachkräfte in einem Unternehmen etabliert sind und durch das Studium eine Höherqualifizierung erlangen, von dem auch das Unternehmen profitiert.
- Aktuelle Meldebestätigung, welche die durchgehende Haupt- oder Nebenwohnsitzmeldung in Niederösterreich seit 01.01.2018 bestätigt.
- Nachweis über den positiven Abschluss des vorangegangenen Studienjahres in Form eines Erfolgsnachweises oder Nachweis der Erreichung von 60 ECTS-Punkten.
- aktuelle Inskriptionsbestätigung
- Bestätigung über eine gemeinsame Ausbildungsvereinbarung und ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis, welches bereits zu Beginn des Studiums (Bachelorstudium bzw. Masterstudium) bestanden hat und mindestens 20 Wochenstunden beträgt (Formular TSK).
Stipendium
1.000,00 EUR einmalig pauschal
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe-stipendien.at
Die Anträge können ab dem 3. Semester des Bachelor- bzw. Master-Erststudiums ganzjährig eingereicht werden, rückwirkend für das vorangegangene Studienjahr max. drei Monate nach Abschluss des Studienjahrs bzw. drei Monate nach Ausstellung des Studienabschlussbescheids.
Nachreichungen von Dokumenten bei bereits abgesendeten Anträgen sind jederzeit möglich.