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PendlerInnenförderung für ArbeitnehmerInnen Ktn
Kärnten

Regelmäßiges Pendeln (tage- oder wochenweise) von ArbeitnehmerInnen zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und Arbeitplatz unter berufsbedingter Nutzung privater (TagespendlerInnen) sowie privater und öffentlicher Verkehrsmittel (WochenpendlerInnen)

Werden hierbei die Mautstrecken

  • Tauernautobahn oder
  • Felbertauerntunnel oder
  • die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn (Mallnitz Böckstein) benutzt, werden zusätzlich bei einem Jahreseinkommen (des vorangegangenen Kalenderjahres) von maixmal 26.400,00 EUR die für die jeweilige Mautstrecke günstigsten Jahreskarten, Pendlerkarten etc. als Förderung gewährt.

ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und ihrem Arbeitsplatz pendeln:

  • TagespendlerInnen: an mindestens vier Tagen Mal pro Woche
  • WochenpendlerInnen: nicht täglich, aber regelmäßig (maximal 1 x wöchentlich und zumindest 1 x vierzehntägig)

BerufspendlerInnen (mit und ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • aufrechtes Beschäftigungsverhältnis
  • Pendeln an mindestens vier Tagen pro Woche
  • Strecke von zumindest fünf km vom Wohnsitz zum Dienstort in eine Richtung
  • bei einer Wegstrecke zwischen fünf und 20 km Nachweis für die große Pendlerpauschale
  • Das jährliche steuerpflichtige Einkommen darf max. 35.000,00 EUR betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245). Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag verringert das Einkommen (bei AlleinverdienerInnen um 300,00 EUR, für jedes weitere im Haushalt der/des AntragstellerIn lebende Kind um 150,00 EUR).

Pendlerbeihilfe

  • Die Höhe der Pendlerförderung ist abhängig von der einfachen Wegstrecke und vom Jahreseinkommen (des vorangegangenen Kalenderjahres) und beträgt z. B. bei einem Jahreseinkommen für TagespendlerInnen
    • bis 16.500,00 EUR ab einer Wegstrecke von 5-19 km 112,00 EUR pro Jahr / ab 60 km 675,00 EUR pro Jahr
    • bis 26.400,00 EUR erst ab einer Wegstrecke von 30-39 km 75,00 EUR pro Jahr / ab 60 km 300,00 EUR pro Jahr
  • für WochenpendlerInnen gelten davon abweichende Regelungen
  • Die Pendlerhilfe wird anteilig nach Kalendermonaten berechnet, in denen zumindest 10 Beschäftigungstage vorlagen.

Bei Nutzung der Mautstrecken

  • Tauernautobahn oder
  • Felbertauerntunnel oder
  • ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn (Mallnitz Böckstein) werden zusätzlich bei einem Jahreseinkommen (des vorangegangenen Kalenderjahres) von maixmal 26.400,00 EUR die für die jeweilige Mautstrecke günstigsten Jahreskarten, Pendlerkarten etc. als Förderung gewährt.

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
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Internet:
www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at

Anträge sind spätestens bis 31.10. des Folgejahres einzubringen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose