Regelmäßiges Pendeln (tage- oder wochenweise) von ArbeitnehmerInnen zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und Arbeitplatz unter berufsbedingter Nutzung privater (TagespendlerInnen) sowie privater und öffentlicher Verkehrsmittel (WochenpendlerInnen)
Werden hierbei die Mautstrecken
- Tauernautobahn oder
- Felbertauerntunnel oder
- die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn (Mallnitz Böckstein) benutzt, werden zusätzlich bei einem Jahreseinkommen (des vorangegangenen Kalenderjahres) von maixmal 26.400,00 EUR die für die jeweilige Mautstrecke günstigsten Jahreskarten, Pendlerkarten etc. als Förderung gewährt.
Hinweis: Ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs nachweislich nicht möglich/zumutbar, kann bis zu einer Einkommensgrenze von 31.680,00 EUR ein Zuschuss für den Individualverkehr beantragt werden. Details finden Sie im Merkblatt.