id
date time
2014-03-12 16:10:00
PendlerInnenförderung für ArbeitnehmerInnen Ktn
Kärnten

Regelmäßiges Pendeln (tage- oder wochenweise) von ArbeitnehmerInnen zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und Arbeitplatz unter berufsbedingter Nutzung privater (TagespendlerInnen) sowie privater und öffentlicher Verkehrsmittel (WochenpendlerInnen)

Werden hierbei die Mautstrecken

  • Tauernautobahn oder
  • Felbertauerntunnel oder
  • die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn (Mallnitz Böckstein) benutzt, werden zusätzlich bei einem Jahreseinkommen (des vorangegangenen Kalenderjahres) von maixmal 26.400,00 EUR die für die jeweilige Mautstrecke günstigsten Jahreskarten, Pendlerkarten etc. als Förderung gewährt.

Hinweis: Ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs nachweislich nicht möglich/zumutbar, kann bis zu einer Einkommensgrenze von 31.680,00 EUR ein Zuschuss für den Individualverkehr beantragt werden. Details finden Sie im Merkblatt.  

ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Kärnten und ihrem Arbeitsplatz pendeln:

  • TagespendlerInnen: an mindestens zwei Tagen Mal pro Woche
  • WochenpendlerInnen: nicht täglich, aber regelmäßig (maximal 1 x wöchentlich und zumindest 1 x vierzehntägig)

BerufspendlerInnen (mit und ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • aufrechtes Beschäftigungsverhältnis
  • Pendeln an mindestens vier Tagen pro Woche mit einer Strecke von zumindest fünf km vom Wohnsitz zum Dienstort in eine Richtung
  • bei einer Wegstrecke zwischen fünf und 20 km muss der Nachweis für die große Pendlerpauschale beigebracht werden.
  • Die Einkommensgrenze von 31.680,00 EUR bei Nutzung des Privatfahrzeuges und 35.000,00 EUR für den
    öffentlichen Verkehr darf nicht überschritten werden. Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag verringert das Einkommen (bei AlleinverdienerInnen um 300,00 EUR, für jedes weitere im Haushalt der/des AntragstellerIn lebende Kind um 150,00 EUR).

Pendlerbeihilfe

  • Die Höhe der Pendlerförderung ist abhängig von der Wahl des Verkehrsmittels (öffentlicher Verkehr oder Nutzung Privatfahrzeug), der Länge der einfachen Wegstrecke und vom Jahreseinkommen (des vorangegangenen Kalenderjahres):
  • Der jährliche Zuschuss beträgt z. B. für TagespendlerInnen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, bei einem Jahreseinkommen...
    • bis 20.000,00 EUR für die Wegstrecke von 5-30 beträgt der Zuschuss zu den Fahrausweiskosten 100 % 
    • bis 30.000,00 EUR für die Wegstrecke ab 5 km 50 %, ab 20 km 75 %, ab 30 km 100 % Zuschuss zu den Fahrtkosten
    • bis 35.000,00 EUR für die Wegstrecke ab 5 km 0 %, ab 20 km 50 %, ab 30 km 75 % Zuschuss zu den Fahrtkosten
  • Ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsmittels für TagespendlerInnen mit Privatfahrzeug nachweislich nicht möglich / zumutbar, beträgt der jährliche Zuschuss bei einem Jahreseinkommen z. B.:
    • bis 15.840,00  zw. 150,00 (ab 5 bis 9 km)und 825,00 EUR (ab 60 km), WochenpendlerInnen 300,00 EUR pro Jahr
    • bis 19.800,00 zw. 112,00 (ab 5 bis 9 km) und 675,00 EUR (ab 60 km), WochenpendlerInnen 250,00 EUR pro Jahr
    • bis 23.760,00  zw. 75,00 (ab 5 bis 9 km) und 450,00 EUR (ab 60 km), WochenpendlerInnen 200,00 EUR pro Jahr
    • bis 27.720,00  zw. 75,00 (ab 11 bis 19 km) und 375,00 EUR (ab 60 km), WochenpendlerInnen 150,00 EUR pro Jahr
    • bis 31.680,00  zw. 75,00 (ab 19 bis 29 km) und 300,00 EUR (ab 60 km), WochenpendlerInnen 100,00 EUR pro Jahr
  • Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.
  • Bei mindestens 50 % Gehbehinderung: Förderung von 100 % der nachgewiesenen Monats- bzw. Jahreskarten von Bus oder Bahn. Wenn kein öffentliches Verkehrsmittel benützt werden konnte: Förderung laut vorheriger Aufzählung plus 50 %.
  • Wochenpendler:innen erhalten einen nach Einkommen gestaffelten Zuschuss von max. 300,00 EUR, wenn die einfache Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Dienstort mindestens 70 km beträgt.

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at

Anträge sind entweder Online oder mit Formular spätestens bis 31.10. des Folgejahres einzubringen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo