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Förderung für Lehrlinge durch Zuschuss ür Schülerheime/Internate/sonstige Quartiere während der Berufsschulzeit Ktn
Kärnten

Unterbringung und Verpflegung in einem für die SchülerInnen der Berufsschule bestimmten Schülerheim/Internat, oder in einem anderen Quartier, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen.

  • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten ohne aufrechten Lehrvertrag
  • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung
  • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die nicht der Regelung des § 9 Abs. 5 BAG unterliegen

Die Erreichbarkeit der Fachberufsschule vom Wohnort des Lehrlings als Tagespendler ist nicht zumutbar und daher die Unterbringung im Schülerheim/Internat/sonstigem Quartier notwendig.

  • Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 EUR je Kalenderwoche für den Zeitraum des Berufsschulbesuches
  • Die maximale Laufzeit pro Jahrgang beträgt acht Kalenderwochen.
  • Die tatsächlichen Kosten müssen anhand einer Originalrechnung nachgewiesen werden.
  • Die Förderung ist mit den tatsächlichen Kosten begrenzt.

Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende