Erstansuchen sind spätestens zwei Monate nach Beginn der Bildungsmaßnahme, Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres online einzureichen.
Für Bildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, ist für jedes Ausbildungsjahr ein neuer Förderantrag zu stellen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Für später einlangende Ansuchen wird eine Förderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.