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AMS-Beihilfe zusätzlich zum Umschulungsgeld
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation (Umschulung):

  • Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)

BezieherInnen von Umschulungsgeld, für welche die Pensionsversicherung mit Bescheid festgestellt hat, dass ein Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG besteht.

Die/der AntragstellerIn bezieht Umschulungsgeld.

Das AMS übernimmt bis zu 100 % der für die Dauer der beruflichen Rehabilitation mit Belegen nachgewiesenen Kosten.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder persönlich beim zuständigen AMS.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose