- Auslandsaufenthalte für Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Kunst / Kultur, Kulturmanagement, Bildung / Ausbildung sowie Wissenschaft in den Mitgliedsländern der Arbeitsgemeinschaft Donauländer (außerhalb des Heimatlandes) für maximal sechs Monate
- Ein besonderer Bereich der Kurzstipendien betrifft die Know-How-Vermittlung in Verwaltungsmanagement, Kulturmanagement und ähnlichen Bereichen im Wege von Praktikums-Aufenthalten
Einzelpersonen mit Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in einer Mitgliedsregion der ARGE Donauländer, die wissenschaftlich, künstlerisch, im Kulturmanagement oder im Verwaltungsbereich tätig sind und auf einem Gebiet arbeiten wollen, welches den Zielen und Aufgaben der ARGE Donauländer entspricht
- Finanzielle Förderwürdigkeit der Stipendienwerberin/des Stipendienwerbers
- Bedeutung der zu fördernden Tätigkeit für die Ziele und Aufgaben der ARGE Donauländer
- Alterslimit beträgt im Allgemeinen 35 Jahre
- Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedsstaat der ARGE Donauländer:
- Deutschland: Land Baden-Württemberg
- Österreich: Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Burgenland
- Tschechische Republik: Kreis Südmähren (Beobachter)
- Slowakische Republik: Kreise Bratislava, Nitra und Trnava
- Ungarn: Komitate Györ-Moson-Sopron, Komárom-Esztergom, Pest, Fejér, Bács-Kiskún, Tolna, Baranya und die Hauptstadt Budapest
- Republik Kroatien: Gespanschaften (Županija) Osječko-Baranjska und Vukovarsko-Srijemska
- Republik Serbien
- Bulgarien: Regionen Vidin, Montana, Vratsa, Pleven, Veliko Tǎrnovo, Rousse, Silistra
- Rumänien: Kreise Caraş-Severin, Mehedinţi, Dolj, Olt, Teleorman, Giurgiu, Cǎlǎraşi, Ialomiţa, Brǎila, Galaţi, Tulcea und Constanţa
- Republik Moldau
- Ukraine: Region Odessa
- Motivations- und ein Empfehlungsschreiben
- folgende weitere Kriterien werden zur Beurteilung des Ansuchens heranggelten:
- inhaltliche und fachliche Qualität der Tätigkeit
- Dauer des Aufenthaltes
- Kosten des Aufenthaltes (bspw. Reisekosten, Teilnahme-, Kursgebühren oder Studienbeiträge, Unterkunft)
Stipendium in der Höhe von maximal 1.000,00 EUR
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13081
Fax: 02742/9005-13029
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Schriftliche Antragstellung (Deutsch oder Englisch) mitels dem jeweiligen Formular je nach Fristigkeit bis 15.04. oder 15.09. des Antragsjahres; Der Fachbeirat entscheidet zwei Mal jährlich über die Anträge bzw. Stipendienvergabe.