Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung, die der berufsbezogenen Weiterbildung dienen.
Förderwürdige Bereiche sind u. a.:
- Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
- berufsbezogene Sprachkurse
- parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
- Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
- Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
Nicht gefördert werden
- nicht berufsbezogene Sprachkurse
- Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit, außer sie dienen der beruflichen Weiterbildung (Zusatzausbildung) mit einem unmittelbaren Bezug zur aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit bzw. es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Curriculum
- Hobby- und Freizeitkurse, sowie Kurse, die der Weltanschauung dienen
- tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen wie z.B. Studien, Lehrgänge, Module, etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch-schulen und sonstigen Instituten
- Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
- Schulen mit Maturaabschluss
- Erwerb von Lenkberechtigungen, die nicht zur berufsspezifischen Weiterbildung dienen
- Kurskosten unter 75,00 EUR
- Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungskosten, Literaturkosten, sowie Prüfungsgebühren und dergleichen, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind.
- Kurse, die über andere Förderangebote unterstützt werden (z.B. NÖ Kursgeld, Förderungen der Wirtschaftskammer)
Lehrlinge und Auszubildende mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
Nicht gefördert werden
- Personen, die beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind und/oder Leistungen aus dem Arbeitsmarktfördergesetz oder Arbeitsmarktversicherungsgesetz beziehen
- geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge und Auszubildende, d. h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- Personen, die einen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Anspruch auf Kostenübernahme für die im betrieblichen Interesse absolvierte Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin haben
- Bezug der Familienbeihilfe
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die berufsbegleitende Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,00 EUR
Förderung in Anspruch genommen werden.
Qualifizierungsförderung
50 % der Kurskosten
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.