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NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm Berufsreifeprüfung
Niederösterreich

Teilnahme an "Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung" (Beginn der Kursmaßnahme ab 01.06.2015)

Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.

Hinweis: Für Bildungsmaßnahmen, welche nach dem Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck" förderfähig sind, können nicht nach der NÖ Bildungsförderung oder nach anderen Sonderprogrammen gefördert werden.

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis)
  • WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, Personen nach Elternkarenz
  • Öffentlich Bedienstete
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens einem Jahr vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Vorbereitungskurse müssen an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt.
  • Die Berufsreifeprüfung muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Teilnahme an mindestens drei Vorbereitungskursen (mindestens 75%ige Anwesenheit) und einer erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.

Qualifizierungsförderung

Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatlichen Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • bis 2.000,00 EUR: 1.000,00 EUR
  • über 2.000,00 EUR: 500,00 EUR

Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,00 EUR NÖ Förderung in Anspruch genommen werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung über die Teilnahme an mindestens drei Vorbereitungskursen (mindestens 75% Anwesenheit) und einer Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungskurses für die erste Teilprüfung bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn zu erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

 

 
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