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2014-03-12 14:16:00
NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm Berufsreifeprüfung
Niederösterreich

Teilnahme an "Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung"

Hinweis: Für Bildungsmaßnahmen, welche nach dem Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck" förderfähig sind, können nicht nach der NÖ Bildungsförderung oder nach anderen Sonderprogrammen gefördert werden.

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete
  • Puncto Staatsbürgerschaft:
    • a) österreichische StaatsbürgerInnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
    • b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
    • c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NA
    • d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
  • Die Berufsreifeprüfung muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden, z. B. CERT NÖ bzw. Ö CERT
  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  • Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Qualifizierungsförderung

Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatlichen Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • bis 2.000,00 EUR: 1.000,00 EUR
  • über 2.000,00 EUR: 500,00 EUR

Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500,00 EUR in Anspruch genommen werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung über die Teilnahme an mindestens drei Vorbereitungskursen (mindestens 75% Anwesenheit) und einer Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungskurses für die erste Teilprüfung bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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