Berufliche Umschulungen, berufsbezogene Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Pflege und Soziales
Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
- HeimhelferIn
- SozialbetreuerIn in der Altenarbeit
- SozialbetreuerIn in der Familienarbeit
- SozialbeteuerIn für Menschen mit Behinderung
- PflegeassistenIn
- PflegefachassistentIn
Hinweis: Nicht gefördert werden
- Anmelde-und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Prüfungsgebühren, Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungskosten und dergleichen, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind
- Akademische, tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen
- ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
- Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
- WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug, d. h. Personen, die nach einer fami-lienbedingten Berufsunterbrechung den Wiedereinstieg in das Berufsleben in der Privatwirtschaft planen (KinderbetreuungsgeldbezieherInnen und Personen nach der Elternkarenz)
Nicht gefördert werden
- Personen, die beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind und/oder Leistungen aus dem Arbeitsmarktfördergesetz oder Arbeitsmarktversicherungsgesetz beziehen
- geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge und Auszubildende, d. h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- Personen, die einen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Anspruch auf Kostenübernahme für die im betrieblichen Interesse absolvierte Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin haben
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die berufsbegleitende Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
Qualifizierungsförderung
Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers:
- bis 1.500,00 EUR: 80 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- bis 2.500,00 EUR: 60 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- bis 3.000,00 EUR: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.