- Begründung eines unbefristeten Vollzeitdienstverhältnisses mit einer/m AkademikerIn (Uni- bzw. FH-AbsolventIn) als Innovationsassistenz im antragstellenden Unternehmen
- Anstellung einer/eines InnovationsassistentIn für die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung eines konkreten Innovations- bzw. Technologietransferprojekts. Diesen wird damit der Berufseinstieg erleichtert.
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externe Aus- und Weiterbildung der Innovationsassistenz
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externe Beratung bzw. externen Coaching der Innovationsassistenz
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU bis 250 MitarbeiterInnen) aus dem Bereich der Sachgüterproduktion und dem produktionsnahen Dienstleistungsbereich in Salzburg
- Großunternehmen können im Rahmen dieser Förderungsaktion nur im Zusammenhang mit einer Betriebsansiedlung als Antragsteller anerkannt werden.
- Klein- und Mittelbetriebe (bis 250 MitarbeiterInnen) mit Standort in Salzburg
- niedrige Akademikerquote im antragstellenden Unternehmen
- Vorbereitung/Vorliegen eines konkreten Innovations- bzw. Technologietransfervorhabens mit einer Mindestprojektlaufzeit von einem Jahr
Zuschuss zu Personalkosten sowie Aus- und Weiterbildungskosten
- Zuschuss zu den Personalkosten der Innovationsassistentin/des Innovationsassistenten bis zu 90.000,00 EUR für 18 Monate Förderlaufzeit
- Externe Aus- und Weiterbildungskosten während der Förderlaufzeit in Höhe von bis zu 7.000,00 EUR (ohne Reisekosten, Diäten)
- Externe Beratungs- bzw. Coachingkosten bis zu einem Betrag von 5.200,00 EUR (netto inkl. aller Nebenkosten wie Reisen, Diäten etc.)
- Die Förderung, welche als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt wird, beträgt 50 % der förderbaren Projektkosten von maximal 102.200,00 EUR.
- Die maximal mögliche Förderung beträgt somit 51.100,00 EUR für die Innovationsassistenz.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung
Südtiroler Platz 11, OF 527
5010 Salzburg
Tel.: 0662/8042-3809
Fax: 0662/8042-3808
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Christoph Wiesinger
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Internet: www.salzburg.gv.at
Nähere Informationen sind beim Amt der Salzburger Landesregierung erhältlich.
Diese Förderungsaktion tritt mit 01.10.2015 in Kraft und ist bis 31.12.2020 bzw. mit Ausschöpfung der budgetären Mittel hinsichtlich der Antragstellung befristet.