Personal- und Ausbildungskosten sowie Beratungskosten von NÖ Unternehmen bei der Neueinstellung einer/s InnovationsassistenIn zur bzw. bei der Neueinstellung einer (Jung)Akademinkerin/eines (Jung)Akademikers für die Durchführung eines konkreten Innovations- bzw. Forschungsprojektes.
Für die projektspezifische Weiterbildung sind folgende Bereiche relevant:
- Projektmanagementment
- Innovationsmanagement
- Managementtechniken in Innovationsprozessen
- Kreativitätstechniken / Wissensmanagement
- sowie Softskills wie Präsentationstechniken, Gesprächsführung, Teambildung und Konfliktmanagement
Das Innovations- bzw. Forschungsprojekt mit einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten kann in den Bereichen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch im Geschäftsfeld Organisation und Marketing durchgeführt werden. Im Fokus der Förderung steht der Aufbau von innerbetrieblichem technologischem Know-how.
Bei beruflichen WiedereinsteigerInnen nach Karenzierung – etwa wegen Kinderbetreuung – wird auch eine Teilzeitbeschäftigung der Innovationsassistenz von mindestens 20 Wochenstunden akzeptiert, sofern diese/r als ProjektleiterIn bzw. ProjektassistentIn eingesetzt wird. Weiters werden in diesem Fall die Voraussetzungen betreffend Zeitpunkt des akademischen Abschlusses beziehungsweise der Beschäftigung in der Forschung sinngemäß angewandt.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. Großunternehmen, die ihre Innovationskraft stärken bzw. den Technologie- und Knowhow-Transfer forcieren wollen, z. B. durch die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen aber auch im Bereich Organisation und Marketing.
- Hinweis: Ausgenommen von der Antragstellung sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Kabel-TV-Gesellschaften und Forschungseinrichtungen
InnovationsassistentInnen:
- Universitäts- und (Fach-)HochschulabsolventInnen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (JungakademikerInnen)
- AkademikerInnen, die mindestens zwei Jahre in einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einschlägig beschäftigt waren und direkt von dieser in das Unternehmen des Förderwerbers aufgenommen werden.
- Das Unternehmen muss am Projektstandort die KMU-Kriterien erfüllen.
- Die/der InnovationsassistentIn ist als neue/r zusätzliche/r MitarbeiterIn in das Unternehmen aufzunehmen in ein unbefristetes, unselbstständiges und vollbeschäftigtes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Das Projekt muss im Einklang mit den Strategien des Landes NÖ zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
- Die Kurse/Module sind im Vorfeld mit der Förderstelle abzustimmen.
- Das Potential bzw. die Strukturen zur Umsetzung des Innovationsprojektes sowie die Fähigkeit des Unternehmens zur strategischen Anleitung/Integration der InnovationsassistentInnen müssen vorhanden sein.
- Sollte die Innovationsassistenz während der Projektlaufzeit aus dem Unternehmen ausscheiden und nicht innerhalb von zwei Monaten nachbesetzt werden, wird die Förderung eingestellt
- Ein begleitendes Monitoring ist verpflichtend.
- Im Rahmen dieser Richtlinie kann ein Unternehmen einen weiteren Förderantrag erst wieder drei Jahre nach Abschluss des InnovationsassistentInnen-Projektes einreichen, wobei es sich um neue zusätzliche MitarbeiterInnen handeln muss und die Additionalität für den F&E (Innovations)-Bereich nachzuweisen Ist. Weiters muss durch diese weiteren InnovationsassistentInnen neues Know how ins Unternehmen transferiert werden und er/sie muss für ein neues F&E-Thema aufgenommen werden.
Zuschuss zu Personal- und Ausbildungskosten
Zuschuss zu den Personalkosten
- 50 %, maximal jedoch 30.000,00 EUR für eine maximale Projektlaufzeit von 18 Monaten
- Bei kürzerer Laufzeit des Projektes erfolgt die Aufteilung aliquot, anerkannt wird ein monatliches Bruttoentgelt von maximal 2.400,00 EUR
Projektspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
- 50 % der Kurskosten, maximal 2.500,00 EUR
Sollte die Innovationsassistenz während der Projektlaufzeit aus dem Unternehmen ausscheiden und nicht innerhalb von zwei Monaten nachbesetzt werden, wird die Förderung eingestellt.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-16111
Fax: 02742/9005-16330
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Kontakt:
Roswitha Lehmbacher
Tel.: 02742/9005-16134
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Monika Maukner
Tel.: 02742/9005-16128
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Der Antrag ist vor Beginn des Projektes bzw. vor Einstellung der/des InnovationsassistenIn und bis spätestens 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres einzubringen.