Aus- und Weiterbildung zu Erhöhung der persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt
Gefördert werden können:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Schulgeld
- Lehrmittel und Selbstbehalt für Schulbücher
- Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
- Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Unterkunft (Nächtigung) und Verpflegung
BezieherInnen von Weiterbildungsgeld, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.300,00 EUR nicht überschreitet
- Es muss sich um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen handeln, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
- Es sind nur Kurse förderbar, deren Gesamtkosten maximal 3.000,00 EUR betragen
Das AMS übernimmt bis zu 100 % der mit Belegen nachgewiesenen Kosten.
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Kurspaket (z. B. Buchhaltung I und II) gewährt.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder persönlich beim zuständigen AMS.