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AMS-Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz)
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Aus- und Weiterbildung zu Erhöhung der persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt

Gefördert werden können:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Schulgeld
  • Lehrmittel und Selbstbehalt für Schulbücher
  • Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Unterkunft (Nächtigung) und Verpflegung

BezieherInnen von Weiterbildungsgeld, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.300,00 EUR nicht überschreitet

  • Es muss sich um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen handeln, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
  • Es sind nur Kurse förderbar, deren Gesamtkosten maximal 3.000,00 EUR betragen

Das AMS übernimmt bis zu 100 % der mit Belegen nachgewiesenen Kosten.

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Kurspaket (z. B. Buchhaltung I und II) gewährt.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder persönlich beim zuständigen AMS.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose