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Implacementstiftung – Land OÖ
Oberösterreich
  • Aus- und Weiterbildungskosten für Personen ab 18 Jahren

NICHT förderbar sind:

  • Kosten für innerbetriebliche Schulungen
  • Kosten für den Berufsschulbesuch (BerufsschülerInnen sind grundsätzlich als ordentliche SchülerInnen bei der Berufsschule anzumelden – es fallen daher KEINE Kosten an); Ausnahme: Außerordentliche Schüler
  • Kosten von Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, die in der Richtlinie der Abteilung Soziales erfasst sind
  • Personen ab 18 Jahren, die eine Ausbildung absolvieren

Förderbar sind Qualifizierungsträger mit Sitz in Oberösterreich, die vom AMS OÖ zur Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen Implacement plus anerkannt sind.
Qualifizierungsträger mit Sitz in anderen Bundesländern sind nur dann förderbar, wenn die Abteilung Wirtschaft und Forschung des Landes Oberösterreich und das AMS OÖ ihre Zustimmung zur Mitfinanzierung erteilen (z. B. bei bundesweiten Branchenstiftungen).

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Hauptwohnsitz in OÖ bei Maßnahmeneintritt
  • beim AMS arbeitslos vorgemerkt
  • während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im Ausbildungsunternehmen beschäftigt
  • konkreter individueller Bildungsbedarf (z. B. keine abgeschlossene Ausbildung)
  • ein vom AMS OÖ nachweislich genehmigter Bildungsplan
  • Anwesenheit von mindestens 50 Prozent des jeweiligen Kurses

Qualifzierungszuschuss

  • Gefördert werden 75 % der Ausbildungskosten (inklusive Internats- oder Unterkunftskosten bei Berufsschulbesuch) bis max. 2.000,00 EUR.
  • Für Personen mit Migrationshintergrund werden im Fall von notwendigen, grundlegenden Deutschkursen zusätzlich 600,00 EUR für Deutschkurse an Förderung gewährt
  • Es sind ausnahmslos nur jene Kosten förderbar, die im Bildungsplan eingetragen sind.

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-15121
Fax: 0732/7720-211785
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Abwicklung:
Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ)
Internet: http://www.ams.at/ooe

Regionale Geschäftsstellen des AMS OÖ sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/ooe/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen

Anträge können ausschließlich elektronisch im Rahmen des BSW (Berichtssystem Abteilung Wirtschaft und Forschung) mit den dafür vorgesehenen Unterlagen eingebracht werden.

Weitere Informationen sind bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ erhältlich.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrbetriebe