• 50 % der Kurskosten (bis maximal 2.000,00 EUR) bei einem Nettoeinkommen bis zu 1.800,00 EUR
  • 40 % der Kurskosten (bis maximal 2.000,00 EUR) bei einem Nettoeinkommen bis zu 2.200,00 EUR
  • 30 % der Kurskosten (bis maximal 2.000,00 EUR) bei einem Nettoeinkommen bis zu 2.500,00 EUR

Der maximale Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Jahren entweder auf einmal oder in Teilbeträgen beantragt werden.