id
date time
2014-03-12 19:17:00
WAFF: Lehrlings-Förderung für Vorbereitungskurs Lehrabschlussprüfung
Wien
  • Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung durch Vorfinanzierung der Kurskosten
  • Falls die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen wurden, finden Sie weitere Informationen auf unserer Infoseite.
  • Vorbereitungskurse auf die LAP, insb. den theoretischen Prüfungsteil - auch eingeschränkt spezifisch auf einzelne Pflichtgegenstände. Falls die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen wurden, finden Sie weitere Informationen auf dieser Infoseite

Kosten für Lizenzen (EDV-Tools, …) sind grundsätzlich nicht förderbar.
Lizenzkosten können aber im Rahmen einer Kursmaßnahme in den Preiskalkulationen des Bildungsanbieters enthalten sein.

  • Lehrlinge, deren Lehrzeit spätestens in 12 Monaten endet
  • Personen, deren Lehrzeit maximal vor 36 Monaten zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gearbeitet haben, d. h. einen Lehrvertrag haben oder hatten.

Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungen haben keinen Anspruch auf die Förderung, können sich aber unter 088 20 20 22 über andere Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

  • Die/der KursteilnehmerIn muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % der Kursdauer vorweisen können.
  • Es liegt eine auf den Lehrling ausgestellte Rechnung des Bildungsanbieters vor.
  • Förderbar ist die Teilnahme an gemäß den jeweils geltenden "Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen" gemäß § 19 c Abs. 1 Z 1-7 BAG, Punkt III.3 (lit. d), genehmigten Kursen.
  • Hinweise: Allfällige Kurse, die während der Unterrichtszeit – d. h. statt des normalen Unterrichts - stattfinden, sind nicht förderbar und müssen von der Person/dem Lehrberechtigten, die/der den Bildungsanbieter beauftragt hat, selber bezahlt werden.

Qualifzierungsförderung

Marktüblicher Kurskosten werden zu 100 % ersetzt, wenn 75 % der Unterrichtseinheiten absolviert wurden.

Bei vorzeitigem Abbruch des Vorbereitungskurses und wenn bis dahin weniger als 75 % der Unterrichtseinheiten absolviert wurden, kann das Kursinstitut dem waff nur die aliquoten Kosten der tatsächlich konsumierten Kurseinheiten verrechnen.

Förderungsträger ist die Wirtschaftskammer Wien.

Antragstellung:
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-555
Fax: 01/217 48-622
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.waff.at

Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist durch den Lehrling einzubringen.

Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet sechs Monate nach Kursende.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo