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AK Bgld – Schulbeihilfe
Burgenland

Schulausbildung an mittleren und höheren Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe

SchülerInnen mittlere und höherer Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe, deren Eltern kammerzugehörige DienstnehmerInnen sind.

  • ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
  • bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
    • Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 2.372,00 EUR netto pro Monat
    • Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 2.609,00 EUR netto pro Monat
    • 10 %ige Erhöhungsbeträge für jedes weitere Kind
  • Ist der/die SchülerIn in einem Internat untergebracht, wird der Heimkostenbeitrag bei der Berechnung des Familieneinkommens in Abzug gebracht.
  • Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.
  • monatlich 35,00 EUR für 10 Monate. Die Auszahlung erfolgt zwei mal jährlich.
  • Die Auszahlungsraten betragen für die Monate September bis Dezember 140,00 EUR und für die Monate Jänner bis Juni 210,00 EUR.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopf
Tel.: 02682/740-3113

Die Beihilfe kann ab dem Monat gewährt werden, in dem das Ansuchen bei der Arbeiterkammer bzw. einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer einlangt.

Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.

Bei geschiedenen Eltern kann den Antrag nur der sorgepflichtige Elternteil stellen, der die Familienbeihilfe bezieht.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende