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2014-03-12 11:43:00
Bildungszuschuss – Wohnzuschuss für Lehrlinge Vlbg
Vorarlberg

Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz (Privatquartier, Heimplatz), der auf Grund der weiten Entfernung, der Art des Dienst- bzw. Lehrverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse (fehlende oder mangelnde öffentliche Verkehransbindung) notwendig ist

Lehrlinge, die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren und aufgrund des Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind

Hinweis: Wenn der Lehrling für den Zweitwohnsitz eine Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe erhält, wird kein Wohnzuschuss gewährt.

Lehrling ist aufgrund des Lehrverhältnisse bzw. des Berufsschulbesuches auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen, wodurch ihr/ihm zusätzliche Kosten entstehen

bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.500,00 EUR jährlich

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Das Ansuchen für Zweitwohnsitze kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden.

Die Einreichfrist endet im Falle eines Zweitwohnsitzes ende März für das vorangegangene Jahr bzw. drei Monate nach Beendigung des Lehrverhältnisses.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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