Drucken
Kurskostenförderung: Aus- und Weiterbildungsbehilfen des AMS Ö
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen umfassen

  • Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalt
  • Beihilfe zu den Kurskosten
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten

während der Qualifizierungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen zur Sicherung der finanziellen Existenz:

Gefördert werden:

  • Kursgebühren
  • Schulgeld
  • Lehrmittel
  • ärztliche bzw. psychologische Gutachten
  • Prüfungsgebühren
  • Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
  • Selbstbehalt für Schulbücher
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt
  • Unterkunft (Nächtigung)
  • Verpflegung

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z. B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).

  • Arbeitslose während einer Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme, wobei der Kurs die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen soll.
  • In Ausnahmefällen werden auch Personen mit geringem Einkommen gefördert.

Die Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

  • Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge).
  • Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten, sind kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
  • Von den Kursgkosten und Kursnebenkosten (z. B. Reisekosten) übernimmt das AMS bis zu 100 % der nachgewiesenen/belegten Kosten.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende