- monatlich bis zu 233,00 EUR im 1. Lehrjahr
- monatlich bis zu 187,00 EUR im 2. Lehrjahr
- monatlich bis zu 141,00 EUR ab dem 3. Lehrjahr
Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.
Es können maximal vier Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine "Lehre mit Matura".