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2014-03-12 10:30:00
Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes Tirol
Tirol

Besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung (Berufsschulerfolg, Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb)

  • Lehrlinge ab dem ersten Lehrjahr
  • außerordentliche SchülerInnen an Berufsschulen (z. B. Zweiter Bildungsweg)

Der Nachweis von besonderen Leistungen

für Basisförderung:

  • schulischer Erfolg, wenn das Berufsschuljahreszeugnis folgende Beurteilungen aufweist:
    • bei bis zu fünf benoteten Fächern nicht mehr als eine Beurteilung "Gut" und alle anderen Beurteilungen "Sehr Gut"
    • bei bis zu zehn benoteten Fächern nicht mehr als zwei Beurteilungen "Gut" und alle anderen Beurteilungen "Sehr Gut"
    • bei mehr als zehn benoteten Fächern nicht mehr als drei Beurteilungen "Gut" und alle anderen Beurteilungen "Sehr Gut"
    • Bei Besuch eines vertieften und/oder erweiterten Bildungsangebotes wird in diesen Fächern eine Beurteilung mit „Befriedigend" als „Gut" und eine Beurteilung mit „Gut" als „Sehr Gut" gewertet.
  • Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb anhand von festgelegten Leistungskriterien

für Zusatzförderung:

  • Goldenes Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
  • und/oder Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

Basisförderung von 100,00 EUR für schulischen Erfolg (Berufsschulzeugnis)

Folgende Zusatzförderungen sind möglich:

  • 50,00 EUR oder 100,00 EUR für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
  • 70,00 EUR für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
  • 70,00 EUR für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol

Endet in einem Lehrberuf die Ausbildung mit einem Lehrhalbjahr, werden die Fördersätze für den schulischen Erfolg und für die Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb in diesem Lehrjahr halbiert.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt mit Ende des Lehrjahres, für das angesucht wurde.

Pro Lehrjahr ist für jeden Lehrberuf nur eine Förderung möglich, insgesamt ist eine Förderung für maximal drei Jahre möglich.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.tirol.gv.at

Anträge sind binnen einem Monat nach Beendigung des Lehrjahres bzw. nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.

Ab 01.01.2015 sind Anträge ausschließlich online einzureichen.

Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.

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