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Kursgeld NÖ
Niederösterreich
  • berufsspezifische Zusatzausbildungen von Lehrlingen und SchülerInnen in Niederösterreich
  • Höherqualifizierung von Fachkräften zum Nutzen der Wirtschaft Niederösterreichs
  • die nicht im Rahmen des regulären Lehr- bzw. Schulprogammes angeboten werden und daher bei externen Bildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI) absolviert werden müssen

Hinweis: Nicht gefördert werden

  • ÖAMTC-Fahrsicherheitstrainings
  • ECDL-Computerführerscheine
  • Unternehmerführerschein
  • Sprachkurse
  • Auslandsaufenthalte
  • persönlichkeitsbildende Kurse wir Kommunikationstrainings, Rhetorik- und Zeitmanagementkurse oder ähnliches

Lehrlinge und SchülerInnen

  • mit durchgehender Wohnsitzmeldung in Niederösterreich (Haupt- und Nebenwohnsitz) seit 01.01.2014
  • mit aufrechtem Lehrverhältnis in einem Niederösterreichischen Unternehmen bzw.
  • mit aufrechter Schulausbildung an einer berufsbildenden mittleren Schule in NÖ
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit 01.10.2014
  • aufrechtes Lehrverhältnis in einem NÖ Unternehmen oder aufrechte Schulausbildung an einer NÖ BMS

Kursförderung

50 % der Kurskosten, maximal jedoch 200,00 EUR

Es kann ein Mal pro Person um eine Förderung angesucht werden.

Antragstellung innerhalb von maximal drei Monaten nach Kursabschluss ausschließlich über ein Online-Einreich-System.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende