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Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung – Qualifizierungsförderung
Steiermark

Qualifizierungsförderung

  • Berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufiche Weiterentwicklung und am Arbeitsmarkt verwertbare Kurse (z. B. zur Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, zertifizierte Weiterbildungen oder eine fachliche Spezialisierung)

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Studiengebühren
  • Qualifizierungen, zu denen die/der DienstgeberIn verpflichtet ist
  • Qualifizierungen, für die üblicherweise ein anderes Förderinstrumentarium vorhanden ist (Ausschluss von Doppelförderungen)
  • Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter
  • Führerscheine der Klasse A und B
  • Personen zwischen 18 und 64 Jahren
    • die erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
    • seit mindestens 12 Monaten ihren Wohnsitz in Graz haben
    • mit niedrigem Haushaltseinkommen
  • Nicht förderbar sind:
    • SchülerInnen, Lehrlinge und Studentinnen,
    • BezieherInnen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
    • Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
    • arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
    • Transitarbeitskräfte

Zudem sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit Bund/Land/Gemeinden/Gemeindeverbänden sowie politischen Parteien stehen.

  • Wohnsitz seit mindestens 12 Monaten in Graz
  • Alter zwischen 18 und 64 Jahren
  • selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit
  • niedriges Haushaltseinkommen (2024:
    • alleinstehende Person monatlich netto nicht mehr als 1.392,00 EUR bzw.
    • als Paar nicht mehr als 2.088,00 EUR
    • Für jedes Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt kann ein monatlicher Betrag von 418,00 EUR dazugerechnet werden bzw. 696,00 EUR pro Kind mit 14 Jahren oder älter)
  • Die Qualifizierung muss im Inland, außerhalb des derzeitigen Betriebes und bei einem professionellen Bildungsträger absolviert werden.
  • Die Qualifizierung darf insgesamt nicht mehr als 5.500,00 EUR kosten

finanzielle Zuschüsse und kostenlose Beratung

  • bis zu 2.500,00 EUR pro Person
  • individuelle und kostenlose Qualifizierungsberatung zur Abklärung von beruflichen Perspektiven

Förderträger ist die Stadt Graz.

Abwicklung:
ÖSB Consulting GmbH
Färberplatz 1
8010 Graz
Tel.: 0664/60177-3333
E-Mail: grafo@oesb.at
Internet: https://www.graz.at/grafo

Die Fristen für die Förderanträge und Beginn der Weiterbildungen werden jährlich angepasst. Nähere Informationen sind bei der ÖSB Consulting erhältlich.

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