Absolvierung von Vorbereitungskursen/-lehrgängen
- für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
- für den Besuch eines Aufbaulehrganges
- auf die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung
- für eine FH-Zulassungsprüfung oder die zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer
Fachhochschule berechtigen.
Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2024 bis 31.08.2027)