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WAFF: Bonus Weiterbildung für LehrabsolventInnen zusätzlich zum "Bildungskonto für Alle"
Wien
  • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen (Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren), die innerhalb der folgenden zwei Jahre nach Lehrabschluss begonnen werden
  • Hinweis: der Bonus kann auch in Kombination mit dem "Bildungskonto für Alle" des WAFF in Anspruch genommen werden.
  • Nicht gefördert werden Bücher, Skripten und staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse.
  • Hinweis: Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein einziger Lehrabschluss betrachtet. Daher kann hier der Bonus nur einmal beantragt werden

LehrabsolventInnen, die spätestens zwei Jahre nach Lehrabschluss berufsbezogene Weiterbildungskurse beginnen

  • erfolgreich abgeschlossene Lehre (Achtung: Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein Lehrabschluss gezählt, daher ist auch nur eine einmalige Beantragung möglich.)
  • Der Kurs muss innerhalb von zwei Jahren nach Lehrabschluss begonnen werden.
  • Innerhalb von drei Jahren ab Ausstellungsdatum müssen die Kurse positiv abgeschlossen sein.
  • Der Weiterbildungskurs muss bei bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses Hauptwohnsitz in Wien

Bildungsbonus

  • 50 % der Kurs- und Prüfungskosten bis maximal 300,00 EUR
  • Kombinierte Lehrabschlüsse werden als ein einziger Lehrabschluss betrachtet. Daher kann hier der Bildungsbonus nur einmal beantragt werden.
  • Der Bonus kann nur ein Mal eingelöst werden.
  • Hinweis: Der Bonus kann auch in Kombination mit dem "Bildungskonto für Alle" des waff in Anspruch genommen werden.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-555
Fax: 01/217 48-222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at

Der Bonus für Weiterbildung von LehrabsolventInnen muss spätestens drei Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildung eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose