- Ausbildung an berufsbildenden Schulen (BMS, BHS)
- Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung (z. B. Berufsreifeprüfung)
- Qualifikationserwerb zum Besuch einer Fachhochschule
Hinweis: Nicht gefördert werden Ausbildungen an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Polytechnischen Lehrgängen, sowie Weiterbildungskurse und Lehrgänge zur Erlangung der Meisterprüfung.
Auch Klassenwiederholungen werden nicht gefördert.
- SchülerInnen weiterführender berufsbildender Schulen ab der 9. Schulstufe im 2. Bildungsweg
- TeilnehmerInnen an einem Vorbereitungslehrgang für die Erlangung der Reifeprüfung bzw. der Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule
- zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörige DienstnehmerInnen und auch deren nicht kammerzugehörige Ehegatten
- DienstnehmerIn muss Mitglieder der Arbeiterkammer Burgenland sein.
- bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
- Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 2.866,00 EUR brutto pro Monat
- Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 3.267,24 EUR brutto pro Monat
- 14 %ige Erhöhungsbeträge bei jedem weiteren Kind
- Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.
- monatlich 40,00 EUR für 10 Monate
- Die Auszahlung von 400,00 EUR erfolgt einmalig im laufenden Schuljahr.
Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopt
Tel.: 02682/740-3113
Der Antrag muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.
Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.