Drucken
AK Bgld – Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg
Burgenland
  • Ausbildung an berufsbildenden Schulen (BMS, BHS)
  • Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung (z. B. Berufsreifeprüfung)
  • Qualifikationserwerb zum Besuch einer Fachhochschule

Hinweis: Nicht gefördert werden Ausbildungen an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Polytechnischen Lehrgängen, sowie Weiterbildungskurse und Lehrgänge zur Erlangung der Meisterprüfung.

Auch Klassenwiederholungen werden nicht gefördert.

  • SchülerInnen weiterführender Schulen ab der 9. Schulstufe im 2. Bildungsweg
  • TeilnehmerInnen an einem Vorbereitungslehrgang für die Erlangung der Reifeprüfung bzw. der Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule
  • zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörige DienstnehmerInnen und auch deren nicht kammerzugehörige Ehegatten
  • DienstnehmerIn muss Mitglieder der Arbeiterkammer Burgenland sein.
  • bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
    • Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 2.372,00 EUR netto pro Monat
    • Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 2.609,00 EUR netto pro Monat
    • 10 %ige Erhöhungsbeträge bei jedem weiteren Kind
  • Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.

Die Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg beträgt pro Schuljahr 350,00 EUR und wird einmalig im laufenden Schuljahr ausbezahlt.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopt
Tel.: 02682/740-3113

Der Antrag muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.

Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende