Ausgewählte und entsprechend gekennzeichnete Aus- und Weiterbildungen am BFI der AK Vorarlberg und am Digital Campus Vorarlberg, die nach de 1.1.2022 begonnen haben.
Mitglieder der AK Vorarlberg
- Mindestens dreijährige Zugehörigkeit zur AK Vorarlberg bei Antragstellung
- AK-Zugehörigkeit auch bei Ausbildungsbeginn
- letztes Monatsbruttoeinkommen unter 4.500,00 EUR (zzgl. Freibetrag von 400,00 EUR für jede unterhaltsberechtigte Person)
bis zu 50 % Kursermäßigung auf ausgewählte Kurse, für die/der Teilnehmer/in selbst aufkommen muss bis maximal EUR 4.000,00
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg
Bildungsabteilung
Widnau 2 - 4
6800 Feldkirch
Tel: 050/258-4100 oder 05522/306-4100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ak-vorarlberg.at
Einreichung nach Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch sechs Monate nach Beginn der Aus- und Weiterbildung.
Die Auszahlung des AK-Stipendiums erfolgt bei Nachweis über den erfolgreichen Besuch der Bildungsveranstaltun, welcher innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung der Arbeiterkammer vorzulegen ist.
Bei Studiengängen erfolgt die Auszahlung in zwei Teilen: 50 % erhalten nach Abschluss der halben Studienzeit, die restlichen 50 % nach Ausbildungsende.