Drucken
AK Vlbg – AK-Kursstipendium für digitale Ausbildungen am "Digital Campus Vorarlberg"
Vorarlberg

Nutzung des Bildungsprogramm des Digital Campus Vorarlberg, der als neues Zentrum für digitale Berufe und Weiterbildung innovative Bildungsmaßnahmen in einer eigenen Institution bündelt.
Der Digital Campus wurde vom Land Vorarlberg Land, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Ende 2018 gegründet. Der Campus bietet u. a. zehn neue Studienrichtungen (je fünf Bachelorstudien und Masterstudien) berufsbegleitend aber auch berufsbegleitende Weiterbildungen an.

Mitglieder der AK Vorarlberg, die an einer förderbaren Aus- oder Weiterbildung aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ teilnehmen.

Ausgenommen davon sind Lehrlinge, die in Vorarlberg ein Lehrverhältnis haben. Gefördert werden nur Mitglieder, deren Haupteinkünfte aus einem AK-zugehörigen Beschäftigungsverhältnis resultieren. Nicht gefördert werden Mitglieder, deren Zugehörigkeit aufgrund eines Nebeneinkommens oder Zuverdienstes gegeben ist. Die Zugehörigkeit muss auch bei Beginn der Ausbildung gegeben sein.

  • Mindestens dreijährige Zugehörigkeit zur AK Vorarlberg zu Beginn der Ausbildung
  • letztes Monatsbruttoeinkommen unter 4.500,00 EUR (zuzüglich Freibetrag von 400,00 EUR für jede unterhaltsberechtigte Person)

bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren

Studienbeihilfe

  • Diese Förderung richtet sich an AK-Mitglieder, die ein Studium aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ absolvieren.
  • Die Studienbeihilfe beträgt bis zu 50 % der Studien- und Prüfungsgebühren, für die die/der TeilnehmerIn selbst aufkommen muss.
  • Die Auszahlung der zugesagten AK Studienbeihilfe erfolgt gestaffelt: 50 % nach Absolvierung der halben Studienzeit, 50 % wenn der erfolgreiche Abschluss nachgewiesen worden ist. Ein Nachweis der Einzahlung der Kurskosten ist jedenfalls erforderlich.

Bildungsgeld

  • Diese Förderung richtet sich an AK-Mitglieder, die an einer sonstigen Aus- oder Weiterbildung aus dem Angebot des „Digital Campus Vorarlberg“ teilnehmen und dafür Kosten zu zahlen haben.
  • Das Bildungsgeld beträgt
    • a) bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren für berufsbegleitende Weiterbildungen
    • b) bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren für Vollzeitausbildungen.
  • Das Bildungsgeld wird ausbezahlt, wenn die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung nachgewiesen worden ist.

Ein allfälliger Zuschuss des Bundes, des Landes oder sonstigen öffentlichen Institution ist bei der Bemessung der Förderungshöhe zu berücksichtigen.

Nachdem es sich bei diesen AK-Förderungen um einen Beitrag zu den Kurskosten handelt, werden diese sowohl zusätzlich zu einem Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit gemäß § 11 AVRAG als auch zu einer Studienbeihilfe des Bundes oder des Landes Vorarlberg gewährt.

Das Förderungsansuchen kann nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden.

Das Ansuchen muss für Studiengänge bis spätestens ein Jahr nach Ausbildungsbeginn, für die anderen Ausbildungen bis spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende