Die Bildungskarenz zum Nachholen von z. B. Schul- und Studienabschlüssen zur Höherqualifizierung kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Es bleibt dabei der/dem ArbeitnehmerIn in Abstimmung mit der/dem ArbeitgeberIn überlassen, ob
- das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch genommen wird, was dazu führt, dass in den darauffolgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumiert werden kann,
- die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen verbraucht wird oder
- mit einer Bildungsteilzeit kombiniert wird
Jeder einzelne Teil einer Bildungskarenz muss aber zumindest 2 Monate andauern.
Hinweis: Ein direkter Anschluss einer Bildungskarenz an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich sein, es müssen mindestens 26 Wochen dazwischenliegen.