Schulbeihilfe
Bundesministerium für Frauen, Familien, Integration und Medien im BundeskanzleramtUntere Donaustraße 13-15 1020 WienTel.: 01/711 00E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: www.bka.gv.at
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt jeweils bis 30.06. des Kalenderjahres einzubringen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Schuljahr endet, für welches um Schulfahrtbeihilfe angesucht wird.