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Schulfahrtbeihilfe für SchülerInnen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Fahrtenbeihilfe für SchülerInnen, wenn mindestens zwei km des Schulweges (in einer Richtung) nicht im Rahmen einer unentgeltlichen Beförderung oder im Rahmen der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können und Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe besteht.
  • Hinweis: Für behinderte Kinder ist keine Mindestentfernung erforderlich.
  • Schulfahrtbeihilfe kann seit 1. September 2002 auch dann beantragt werden, wenn zum Zweck der Ausbildung notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes am Schulort oder in der Nähe des Schulortes bewohnt werden muss.
  • SchülerInnen, deren Schulweg zwischen der Wohnung im Inland und der Schule/dem Praktikumsplatz mindestens zwei km in einer Richtung beträgt
  • SchülerInnen, die für Zwecke des Schulbesuches notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes am oder in der Nähe des Schulortes bzw. Praktikumsort bewohnen
  • mindestens zwei km des Schulweges (in einer Richtung) können nicht im Rahmen einer unentgeltlichen Beförderung oder im Rahmen der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden
  • Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe
  • Vorlage einer Bestätigung der Schule über den Schulbesuch/den Praktikumsbesuch gemeinsam mit dem Antrag auf Schulfahrtbeihilfe

Schulbeihilfe

Die Schulfahrtbeihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen der Wohnung am Hauptwohnort und dem Schulort/Praktikumsort/Zweitwohnsitz zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat.
Sofern für die Zurücklegung der Wegstrecke ein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden kann, stehen als Abgeltungsbeiträge die Verkaufspreise des jeweiligen TOP-Jugendtickets (oder ähnlich Bezeichnung) abzüglich des Selbstbehaltes von 19,60 EUR zu.

  • bei einem Schulweg bis 10 km für
    • 1-2 Schultage/Woche: 4,40 EUR monatlich
    • 3-4 Schultage/Woche: 8,80 EUR monatlich
    • > 4 Schultage/Woche: 13,10 EUR monatlich
  • bei einem Schulweg über 10 km für
    • 1-2 Schultage/Woche: 6,60 EUR monatlich
    • 3-4 Schultage/Woche: 13,10 EUR monatlich
    • > 4 Schultage/Woche: 19,70 EUR monatlich

Schulfahrtbeihilfe wird für höchstens zehn Monate, in Verbindung mit einem Praktikum höchstens 11 Monate, gewährt.

Besucht die/der SchülerIn die Schule/das Praktikum nicht vom Hauptwohnort, sondern von einer Zweitunterkunft aus, die sie/er außerhalb des Hauptwohnortes am Schulort oder in der Nähe des Schulortes zum Besuch der Schule/am Praktikumsort oder in der Nähe des Praktikumsortes zum Besuch des Praktikums bewohnt, beträgt die Schulfahrtbeihilfe bei einer Entfernung

  • bis einschließlich 50 km monatlich: 19,00 EUR
  • über 50 km bis einschließlich 100 km monatlich: 32,00 EUR
  • über 100 km bis einschließlich 300 km monatlich: 42,00 EUR
  • über 300 km bis einschließlich 600 km monatlich: 50,00 EUR
  • über 600 km monatlich: 58,00 EUR

Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend - Bundeskanzleramt
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Tel.: 01/711 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Elfriede Petrzalka
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.bka.gv.at

Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.

Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt jeweils bis 30.06. des Kalenderjahres einzubringen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Schuljahr endet, für welches um Schulfahrtbeihilfe angesucht wird.
Auf gesonderten Antrag ist die Auszahlung der Schulfahrtbeihilfe zusammen mit der Familienbeihilfe möglich.
Schulfahrtbeihilfe wird für ein Schuljahr nur einmal ausgezahlt, und zwar nach Ablauf des jeweiligen Unterrichtsjahres.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende