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AK Tirol – Zukunftsaktie
Tirol

Kostenpflichtige Weiterbildungen/Kurse/Abschlüsse an Einrichtungen der Tiroler Erwachsenenbildung (z. B. BFI Tirol, WIFI, Volkshochschule usw.), die Qualitätskriterien des landes Tirol, die auch für das Bildungsgeld Update gelten, erfüllen. diese Kurse müssen im Vorfeld vom Anbieter über das Portal "Tiroler Bildungskatalog" eingespielt und von der AK Tirol bewilligt werden. 

  • Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Standard)
  • EDV-Grundlagenkurse, die Bestandteil des ECDL Core bzw. Standard sind
  • PC-EinsteigerInnen-Kurse
  • kostenpflichtige Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg im Ausmaß von mindestens 90 Unterrichtseinheiten bei Vorliegen des Lehrabschlusszeugnisses
  • kostenpflichtige Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung bei Vorliegen eines Teilzeugnisses für den Abschluss der Berufsreifeprüfung
  • kostenpflichtige Vorbereitungskurse auf die Studienberechtigungsprüfung bei Vorliegen eines Teilzeugnisses für den Abschluss der StudienberechtigungsprüfungLehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg (mindestens 90 Unterrichtseinheiten)
  • kostenpflichtge Semesterkurse für den Abschluss zum Werkmeister
  • kostenpflichtige Einzelmodule für Ausbildungen gemäß dem MABG § 1 (2) Z 1-7: Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Laborassistenz, Obduktionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz, Röntgenassistenz
  • kostenpflichtige Kurse für den Abschluss zum Medizinischen Masseur gemäß MMHm
  • kostenpflichtige Kurse für den Abschluss zum Heilmasseur gemäß MMHmGkVorbereitungskurse Berufsreifeprüfung
  • kostenpflichtige Digitalisierungskurse

Die Zukunftsaktie ist eine Direktförderung an die TeilnehmerInnen dieser Weiterbildungsveranstaltungen.

Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige AK-Bildungsbeihilfe.

Mitglieder der AK Tirol:

  • AK-umlagepflichtig Beschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit
  • Lehrlinge
  • geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose, NotstandshilfebezieherInnen, Karenz- und BildungskarenzgeldbezieherInnen und WiedereinsteigerInnen, sofern sie zuvor mindestens vier Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt waren.
  • arbeiterkammerumlagepflichtige Beschäftigung in Tirol
  • Teilnahmebestätigung (Anwesenheit von mindestens 75 %)
  • Eine allfällige anderweitige finanzielle Unterstützung (z. B. Land Tirol, AMS, Dienstgeber, ÖGB), die für diesen Kurs bezogen wird, ist der AK Tirol bekannt zu geben. Förderungen von dritter Seite werden insoweit berücksichtigt, als der gesamte Förderbetrag nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.

Die Beihilfenhöhe beträgt bis zu 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Anspruchsberechtigten gezahlten Kurskosten (inkl. MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von 1.200,00 EUR pro Bildungsabschluss.

Förderungen von dritter Seite werden insoweit berücksichtigt, als der gesamte Förderbetrag nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Bildungspolitische Abteilung
Maximilianstraße 7
6010 Innsbruck
Tel.: 0800/22 55 22-1515
Fax: 0512/5340-1559
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ak-tirol.com

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Kursende eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende