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2014-06-17 10:09:00
Weiter!Bilden – nachhaltige Unternehmensentwicklung STMK
Steiermark

Betriebliche Weiterbildungs- und Qualifzierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen / UnternehmerInnen von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 MitarbeiterInnen) sowie Gründerinnen von Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in folgenden Bereichen:

  • Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt (z. B. Nachhaltigkeitsmanagement, CSR – Corporate Social Responsibility
    Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung, Betriebswirtschaft, Produkt-/Dienstleistungsentwicklung
    Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement, Innovations-/Wissens-/Qualitäts-/Prozess-/Projekt-/ Gesundheits-/Sicherheitsmanagement)
  • Nachhaltige Fachkräfteentwicklung (z. B. Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/-entwicklung -führung, Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management, technische Fortbildungen, fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus, Vorbereitungskurse zur Meister-/Befähigungs-/Eignungs-/Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/Meisterschule)
  • Ressourcen, Umwelt und Klima (z. B. Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling, Energiemanagement/-wirtschaft/-effizienz/-technologie, Umweltmanagement/-technologie/-recht, Abfallwirtschaft, Klimamanagement/-bilanz/-schutz, klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren, Green Mobility sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima)

Nicht gefördert werden:

  • Schulungen zum Thema Digitalisierung/Persönlichkeitsbildung (sh. hierfür "Digital Skills Schecks" der FFG)
  • Berufsausbildungen (z. B. Lehre, Matura, Lehre mit Matura, Berufsmatura)
  • Grundschulungen und Maßnahmen, die nicht über das übliche Maß betrieblicher Ausbildungsaktivitäten hinausgehen (z. B. Einführungsschulungen für neue MitarbeiterInnen, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen)
  • Maßnahmen, welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coaching-Leistungen abgrenzen
  • Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen
  • produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
  • Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung

Bitte beachten Sie bei Schulungen zum Thema Digitalisierung die Unterstützungsmöglichkeiten der Qualifizierungsinitiative "Digital Skills Schecks" der FFG.

  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
  • Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe inkl. Hotellerie und Gastronomie

 Nicht gefördert werden:

  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • MitarbeiterInnen in Bildungskarenz (Bildungsteilzeit ist möglich)
  • Privatpersonen
  • ArbeitgeberInnen, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten
  • Weiterbildungen müssen maßgeblich zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
  • Qualifizierungen müssen von zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführt werden.
  • Maßnahmen müssen über die betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
  • Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
  • 30 % der anrechenbaren Projektkosten
  • bis zu 2.500,00 EUR Förderung pro Antrag; pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.
  • Es können pro Antrag mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.

Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH SFG
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel. 0316/70 93-0
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Internet: http://www.sfg.at
Kontakt:
Alexandra Fleischhacker
Tel.: 0316/7093-378
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Elisabeth Wagner
Tel.: 0316/7093-201
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Förderansuchen sind vor Beginn der Qualifzierung einzureichen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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