Der waff und das AMS-Wien bieten Wiener Unternehmen. die vor der Notwendigkeit stehen, aufgrund von Insolvenz Personal abzubauen, verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an:
- Von der Einrichtung einer Arbeitsstiftung - Insolvenz bei Personalabbau
- bis zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen im Rahmen von Weiterbildungskarenzen oder Kurzarbeit.
Die Wiener Regionalstiftung ermöglicht insolvenzbedingt entlassenen MitarbeiterInnen den raschen Einstieg in eine Regionalstiftung sowie Möglichkeiten zum beruflichen Neustart.
Arbeitsstiftung - Wiener Regionalstiftung (Insolvenz) sieht vor:
- Information rund um die Arbeitsstiftung für Unternehmen, Betriebsräte und an einer Stiftungsteilnahme interessierte Personen
- Stiftungsteilnahme: Berufliche Orientierung und Planung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt und der Qualifizierung für den Arbeitsmarkt durch die Erstellung eines maßgeschneiderten Qualifizierungsplanes aus umfangreichen Möglichkeiten: Weiterbildungskarenz, Kurzarbeit oder Aus- und Weiterbildung vom Lehrabschluss bis zum Universitäts- oder Fachhochschulstudium
- In der Qualifizierungsphase werden die geplanten Ausbildungsschritte absolviert. Oft gelingt es aber auch, bereits mit einem neuen Arbeitgeber eine passende und zielgerichtete Qualifizierung für den künftigen Arbeitsplatz zu vereinbaren.
- Durchgängige individuelle Beratung und Betreuung. Spezielle Unterstützung ist für ältere TeilnehmerInnen vorgesehen, da der Arbeitssuchprozess erfahrungsgemäß etwas länger dauert.
- Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche
- Nachbetreuung ist ebenfalls vorgesehen, falls während der Stiftungsteilnahme noch keine Arbeit gefunden wurde.
- Unternehmen, die im Wirtschaftsgroßraum Wien angesiedelt sind und ihren Firmensitz in Wien haben ODER im Wirtschaftsgroßraum Wien angesiedelt sind, in Insolvenz gegangen sind und Personen mit ordentlichem Wohnsitz Wien abbauen müssen
- UND deren aufgrund von Insolvenz entlassene Mitarbeiterinnen, die Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug haben.
Unternehmen
- muss Firmensitz in Wien haben und nachweislich in Insolvenz gegangen sein (Nachweis z. B. durch Ediktdatei)
- muss bereit sein, pro Stiftungsplatz für WienerInnen einen Unternehmensbeitrag von mindestens 6.800,00 EUR einzubringen.
- Für TeilnehmerInnen aus anderen Bundesländern ist ein Beitrag von mindestens 9.200,00 zu entrichten, da für Wiener TeilnehmerInnen 1.700,00 EUR Landesförderung gewährt werden und keine Overheadkosten in der Höhe von 700,00 EUR verrechnet werden.
- Für die intensive Betreuung älterer TeilnehmerInnen (ab 50 Jahre bei Eintritt) sind zusätzlich 2.000,00 EUR erforderlich.
- Um allfälligen Mehrbedarf an Aus- und Weiterbildungskosten abdecken zu können, wird die Einrichtung eines zusätzlichen Budgets dafür empfohlen.
TeilnehmerInnen
- deren Unternehmen muss nachweislich in Insolvenz gegangen sein (z. B. Ediktdatei)
- müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
- und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
Regionalstiftung
Neben diversen nichtmonetären Beratungs- und Schulungsleistungen (sh. oben) erhalten die TeilnehmerInnen während der gesamten Dauer ihrer Stiftungsteilnahme durch "Stiftungsarbeitslosengeld" in Höhe des jeweiligen Arbeitslosengeldanspruches durch das Arbeitsmarktservice sowie eine ausbildungsbedingte monatliche Zuschussleistung.
Für TeilnehmerInnen mit Wohnsitz Wien gewährt die Gemeinde Wien einen finanziellen Zuschuss.
Die Dauer der Stiftungsteilnahme ist individuell, liegt jedoch beim maximal vier Jahren.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Arbeitsstiftungen
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-0
Kontakt:
Ulrike Horn
Tel.: 01/217 48-694
E-Mail: ulrike.horn@waff
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at
Nähere Informationen sind beim waff erhältlich.