Studierende Mütter und Väter (für letztere gelten diese Regelungen allerdings nur dann, wenn sie entweder mit der Kindesmutter verheiratet sind oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter genehmigt wurde).
Studierende Väter müssen entweder mit der Kindesmutter verheiratet sein oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter muss genehmigt worden sein.
Studienbeihilfe
- Die höchstmögliche Studienbeihilfe (inklusive des 12 %-igen Erhöhungszuschlages) beträgt 9.610,00 EUR jährlich (801,00 EUR monatlich).
- Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe um 112,00 EUR monatlich. für Studierende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 20,00 EUR monatlich. Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe für Studierende, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, um weitere 20,00 monatlich.
- Die Zuverdienstgrenze von 15.000,00 EUR pro Kalenderjahr erhöht sich um 3.000,00 EUR bis 6.720,00 EUR jährlich pro unterhaltsberechtigtem Kind, je nach Alter des Kindes/der Kinder. Voraussetzung für die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist die Obsorgepflicht gegenüber dem Kind, eine bloße Unterhaltsverpflichtung reicht nicht aus. Wird nicht während des ganzen Kalenderjahres Studienbeihilfe bezogen, verringert sich die Zuverdienstgrenze von 15.000,00 EUR entsprechend (Aliquotierung). Dabei gilt folgende Berechnung: Anzahl der Monate mit Beihilfenbezug multipliziert mit 833,00 EUR.
Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze wegen einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind/mehreren Kindern wird hingegen nicht aliquotiert. Dies auch dann nicht, wenn nicht während des ganzen Kalenderjahres Studienbeihilfe bezogen wurde. - Die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zur Erreichung des sechsten Lebensjahres während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um bis zu zwei Semester je Kind.
- Eine Schwangerschaft während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um ein Semester.
- Für Studierende mit Kind erhöht sich die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres) um fünf Jahre.
- Für den Erhalt eines Studienabschluss-Stipendiums werden auch Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes berücksichtigt.
- Für die Kinderbetreuungskosten in der Endphase des Studiums kann ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gewährt werden.
- Der Zuschuss wird für die bis zum Studienabschluss benötigte Dauer, längstens jedoch für 18 Monate, gewährt und beträgt pauschal höchstens 150,00 EUR monatlich je Kind.
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:
Internet: https://www.stipendium.at
Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/
Stipendienstelle Wien:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz und Studierende des FH-Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege der FH Campus Wien, Standorte Linz und Ried im Innkreis:
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen:
Metahofgasse 30, 2. Stock
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg:
Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten:
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird:
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Stipendienstelle erhältlich.
Das Ansuchen auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Kinderbetreuung kann nur einmal gestellt. Ein zurückwirkendes Ansuchen ist nicht möglich.
Es gibt mehrere Gründe, aus denen die Anspruchsdauer verlängert werden kann, z. B. die gesetzliche Verpflichtung zur Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu dessen sechstem Lebensjahr.
Die Anspruchsdauer kann um zwei Semester je Kind verlängert werden.