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Studienbeihilfe – Studieren mit Kind
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Studierende Mütter und Väter (für Väter gelten diese Regelungen allerdings nur dann, wenn sie entweder mit der Kindesmutter verheiratet sind oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter genehmigt wurde).

  • Für den Bezug von Studienbeihilfe gelten prinzipiell die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen.
  • Studierende Väter müssen entweder mit der Kindesmutter verheiratet sein oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter muss genehmigt worden sein.

Studienbeihilfe

  • Die höchstmögliche Studienbeihilfe (inklusive des 12 %-igen Erhöhungszuschlages) beträgt 7.560,00 EUR jährlich (630,00 EUR monatlich).
  • Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe um 129,00 EUR monatlich pro Kind
  • Zusätzlich erhöt sich die Studienbeihilfe für Studierende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 259,00 EUR monatlich, für Studierende, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, um weitere 32,00 monatlich.
  • Die Zuverdienstgrenze von 15.000,00 EUR pro Kalenderjahr erhöht sich um 3.000,00 EUR bis 9.610,00 EUR jährlich pro unterhaltsberechtigtem Kind, je nach Alter des Kindes/der Kinder.
  • Die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zur Erreichung des sechsten Lebensjahres während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um bis zu zwei Semester je Kind.
  • Eine Schwangerschaft während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um ein Semester.
  • Für Studierende mit Kind erhöht sich die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres) um fünf Jahre.
  • Für den Erhalt eines Studienabschluss-Stipendiums werden auch Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes berücksichtigt.
  • Für die Kinderbetreuungskosten für Studierende, die sich mindestens im dritten Semester befinden, kann ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gewährt werden.

Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:

Internet: https://www.stipendium.at

Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/

Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular

Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular

Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular

Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular

Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular

Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Stipendienstelle erhältlich.

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