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Studienbeihilfe – Kinderbetreuungskostenzuschuss
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden, sozial förderungswürdig sind und eigene Kinder zu betreuen haben

Die/der Studierende...

  • befindet sich in der Studienabschlussphase, das heißt, ihr/sein Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium wurde bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punkten (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen. Das Thema der Diplomarbeit/Masterarbeit muss bereits übernommen worden sein. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen, darf der Umfang der fehlenden Prüfungen höchstens 20 Semesterstunden bzw. 40 ECTS-Punkte (oder vier Fachprüfungen) betragen. Studierende an nichtuniversitären Bildungseinrichtungen befinden sich in den jeweils letzten beiden Semestern ihrer Ausbildung in der Studienabschlussphase.
    Hinweis: Studierende eines Doktoratsstudiums können keinen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bekommen.
  • bezieht entweder
    a) Studienbeihilfe
    b) ein Studienabschluss-Stipendium oder
    c) lebt in einem eigenen Haushalt und das Einkommen der/des Ehegattin bzw. der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners im letzten erfassten Kalenderjahr übersteigt 21.800,00 EUR nicht.
  • gibt ihre/seine Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Zuschusses auf [betrifft nur die Varianten b) und c), für die Variante a) gilt die Zuverdienstgrenze von 15.000,00 EUR im Kalenderjahr].
  • darf bei der Zuerkennung des Kinderbetreuungskostenzuschusses noch nicht 41 Jahre alt sein.
  • darf noch kein Studium abgeschlossen haben. Ausnahme: Wer bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen hat, kann für ein anschließendes Masterstudium auch noch einen Kinderbetreuungskostenzuschuss beziehen, wenn im Bachelorstudium noch kein Kinderbetreuungskostenzuschuss bezogen worden ist.

Studienbeihilfe

Der Zuschuss wird für die bis zum Studienabschluss benötigte Dauer, längstens jedoch für 18 Monate, gewährt und beträgt pauschal höchstens 150,00 EUR monatlich je Kind.

Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:

Internet: https://www.stipendium.at

Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/

Stipendienstelle Wien:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz und Studierende des FH-Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege der FH Campus Wien, Standorte Linz und Ried im Innkreis:
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen:
Metahofgasse 30, 2. Stock
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620

Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg:
Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516

Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten:
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719

Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird:
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310

Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Stipendienstelle erhältlich.

Hinweis: Das Ansuchen auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Kinderbetreuung kann nur einmal gestellt werden. Ein zurückwirkendes Ansuchen ist nicht möglich.

Nähere Informationen sind den Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten zu entnehmen.

Frauen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende