Drucken
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) – Studienunterstützung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
- Ausbildung ab der 10. Schulstufe an einer maturaführenden AHS oder BHS
- Absolvierung eines Universitäts-, Akademie- oder Hochschulstudiums (ein Zweit- oder Auslandsstudium kann nicht berücksichtigt werden)
Mitglieder der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
- mindestens einjährige, ununterbrochene Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
- Ist oder war die/der BewerberIn berufstätig, ist unbedingt die eigene Vollmitgliedschaft notwendig.
- gestaffelte Einkommensobergrenzen für das maximale jährliche Bruttohaushaltseinkommen (bis zu 30.000 EUR, bis zu 35.000 EUR, bis zu 40.000 EUR)
- Der Schul-/Studienerfolg ist in Form von Zeugnissen des jeweils vergangenen Schuljahres bzw. Studienjahres sowie eine aktuelle Schul- bzw. Studienbestätigung nachzuweisen.
Studienunterstützung
- bei einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen
- bis zu 30.000 EUR: 330,00 EUR
- bis zu 35.000 EUR: 220,00 EUR
- bis zu 40.000 EUR: 110,00 EUR
- Die Unterstützungsleistung kann pro Haushalt nur einmal im Jahr (unabhängig von der Anzahl der Studierenden) in Anspruch genommen werden.
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel.: 01/534 44-495 50
Fax: 01/534 44-499 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.gpf.at
Kontakt:
Liane Berger
Tel.: 01/534 44-492 40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Antragstellung mit Zeugnissen des vergangenen Schul- bzw. Studienjahres sowie einer aktuellen Schul- bzw. Studienbestätigung
Für jedes Schul- bzw. Studienjahr muss ein neuer Antrag eingereicht werden.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende