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Sonderförderprogramm "Chance 50 plus" Bgld
Burgenland

anteilige Lohn- und Lohnnebenkosten für höchstens eine/n ArbeitnehmerIn über 50 Jahre pro Gemeinde in Ergänzung der Aktion „COME BACK“ des AMS für eine Gesamtbeschäftigungsdauer von insgesamt mindestens 53 Wochen

Gemeinden, die eine/n MitarbeiterIn aus einer von Arbeitslosigkeit besonders betroffene Personengruppen beschäftigen, wie z. B.

  • arbeitslose Personen über 50 die mindestens ein Jahr arbeitslos sind und
  • Personen, die im Rahmen der Aktion 20000 beschäftigt waren und derzeit arbeitslos sind, sofern sie die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen von 50+ erfüllen (über 50 Jahre und drei Monate arbeitslos oder eine gesundheitliche Einschränkung haben)
  • Ein Beschäftigungsverhältnis
    • im Ausmaß von mindestens 50% eines/r Vollzeitbeschäftigten und
    • von höchstens einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer mit einer Gemeinde und
    • mit einer Gesamtbeschäftigungsdauer von insgesamt mindestens 53 Wochen in überwiegend handwerklicher Tätigkeit.
  • Eine vom AMS gewährte Förderung im Rahmen der Aktion „COME BACK“ des AMS für die ersten neun Monate des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Eine Weiterbeschäftigung von höchstens einer/einem ArbeitnehmerIn seitens der Gemeinde und Übernahme der Lohn- und Lohnnebenkosten i.H.v. 100 % im Ausmaß von 13 Wochen im Anschluss an die Förderung des AMS und des Landes Burgenland.
  • Die ArbeitnehmerInnen sind gemeinnützigen Vereinen, die über einen Vereinssitz in den begünstigten Gemeinden verfügen, für die Dauer von mindestens sechs Monaten zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Beendigung des geförderten Beschäftigungsverhältnisses durch die/den DienstnehmerIn oder durch die/den DienstgeberIn vor Ablauf der Gesamtbeschäftigungsdauer von insgesamt 53 Wochen wird keine Förderung gewährt.

Beschäftigungsförderung

  • Für einen Beschäftigungszeitraum von acht Monaten (2. bis 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses) werden die Lohn- und Lohnnebenkosten i.H.v. 33,3 % bei Frauen bzw. 75 % bei Männern in Ergänzung der Förderung des AMS gefördert. In den verbleibenden 13 Wochen werden die Lohn- und Lohnnebenkosten zu 100% von der jeweiligen Gemeinde getragen.
  • aliquote Förderabrechnung:
    • im Falle des Todes des Dienstnehmers vor Ablauf des Förderzeitraumes oder
    • wenn vor Erreichen der Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses von 53 Wochen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nachweislich in Aussicht gestellt wird oder
    • im Falle eines nachweislichen, schweren Härtefalles (z. B. vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund schwerer Krankheit)

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Soziales und Gesundheit
Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel: 057-600-0
Fax: 057 600-2865
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at

Förderantrage können von Gemeinden eingebracht werden.

Die Antragseinbringung hat VOR Beginn des Arbeitsverhältnisse zu erfolgen.

Förderanträge können ab 15.02.2020 bis längstens 31.12.2022 bei der Förderstelle eingebracht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose