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2014-03-12 19:21:00
Windhag-Stipendium für SchülerInnen und Studierende NÖ
Niederösterreich

Günstiger Schul- bzw. Studienerfolg ordentlicher SchülerInnen oder ordentlicher Studierender an österreichischen

  • öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen mit Reifeprüfungsabschluss oder
  • Pädagogischen Hochschulen, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder
  • (Privat-)Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen, Musikkonservatorien

im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr.

Bei hervorragenden Schul- bzw. Studienleistungen kann um ein Leistungsstipendium, bei besonderen Studienleistungen um ein Windhag-Stipendium II (sh. Windhag-Stipendium II für besondere Studienleistungen) angesucht werden.

Ordentliche SchülerInnen und Ordentliche Studierende mit Hauptwohnsitz Niederösterreich und günstigem Schul-/ bzw. Studienerfolg

  • Soziale Bedürftigkeit: monatliches Gesamtfamilieneinkommen Netto des Vorjahres (2024) max. 1.273,99 EUR, entspricht dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionen, eine weitere volljährige Person: 75 % davon, minderjährige Personen 50 % davon, 75 % davon, wenn die Familie aus einer volljährigen und einer minderjährigen Person besteht.
  • günstiger Schul- bzw. Studienerfolg
    • SchülerInnen: Bezug einer Schulbeihilfe, sonst im ersten Schuljahr: Aufnahme in die Schule, nach dem ersten Schuljahr: Berechtigung zum Klassenaufstieg
    • Studierende Bachelor-/Diplomstudium: durchschnittlich mindestens 30 ECTS-Punkte oder mindestens 14 Semesterstunden pro Studienjahr,
    • Studierende Masterstudium: durchschnittlich mindestens 20 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens zehn Semesterstunden pro Studienjahr
    • Studierende Doktoratsstudium: durchschnittlich mindestens 12 ECTS-Punkte oder durchschnittlich mindestens sechs Semesterstunden pro Studienjahr
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich

Stipendium

Die Höhe des Windhag-Stipendiums wird jährlich zu Jahresbeginn durch den Stiftungsvorstand festgelegt. Derzeit (2025) beträgt das Stipendium 1.000,00 EUR und kann pro Person nur einmal pro Schul-/Studienjahr gewährt werden.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13143 oder 13144
Fax: 02742/9005-1355
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noel.gv.at

Antragstellung mit Online-Formular in der Zeit vom 15.09. bis. 15.05. des laufenden Studienjahres

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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